Berufungsverfahren Kachelmann und Springer wieder vor Gericht

Die nächste Runde im Verfahren zwischen Jörg Kachelmann und dem Springer-Verlag hat begonnen. Die Richterin deutete bereits an, dass Kachelmann sich auf weniger Schmerzensgeld einstellen müsse.
Jörg Kachelmann

Jörg Kachelmann

Foto: Roland Holschneider/ dpa

Das Berufungsverfahren zwischen dem Moderator Jörg Kachelmann und dem Axel-Springer-Verlag ging heute morgen vor das Oberlandesgericht Köln. Beide Seiten waren nach dem Urteil im September in Berufung gegangen, bei dem Kachelmann das Rekordschmerzensgeld von 635.000 Euro zugesprochen worden war. Heute deutete die Richterin an, dass diese Entscheidung möglicherweise keinen Bestand haben wird und Kachelmann sich auf eine geringere Summe einstellen muss.

Das Landgericht Köln hatte im September 2015 entschieden, Kachelmann sei durch die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung in seinem Selbstbestimmungsrecht verletzt worden. Es geht um die mediale Begleitung des aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozesses von 2011, in dem Kachelmann freigesprochen wurde. Seine Ex-Geliebte hatte ihn damals angezeigt.

Im Berufungsprozess will Kachelmann nun mit seinem Anwalt 950.000 Euro erstreiten. Der Axel-Springer-Verlag hatte bereits vor dem Spruch des Landgerichts im September angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Am ersten Tag des Berufungsverfahrens sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske, es habe damals keine Kampagne gegen den Moderator gegeben. Auch bezeichnete sie einige Artikel als "harmlos", die Kachelmanns Anwalt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts angegriffen hatte.

kae/dpa
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