Lügen-Streit "Focus"-Chef Markwort unterliegt Willemsen

"Heute wird offen gelogen" - das warf Publizist Roger Willemsen dem "Focus"-Chef Helmut Markwort vor. Der klagte dagegen. Doch vergeblich: Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt - und bestätigte Willemsen auch noch einen "wahren Tatsachenkern".
"Focus"-Chef Helmut Markwort: Vor dem Bundesgerichtshof gescheitert

"Focus"-Chef Helmut Markwort: Vor dem Bundesgerichtshof gescheitert

Foto: DDP

Karlsruhe/Hamburg - "Focus"-Chefredakteur Helmut Markwort darf weiterhin der Lüge und des Plagiats beschuldigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag und wies Markworts Klage gegen ein Interview in der "Saarbrücker Zeitung" ab. Der Publizist Roger Willemsen hatte in dem Interview Markwort vorgeworfen, in seinem Magazin Lügen zu verbreiten. Diese Aussage wurde vom Gericht am Dienstag als zulässige Meinungsäußerung eingestuft.

Die Zeitung hatte im September 2007 ein Interview mit Willemsen anlässlich seines Bühnenprogramms zur "Weltgeschichte der Lüge" veröffentlicht. Zu einem "Focus"-Bericht über Ernst Jünger sagte Willemsen: "Das 'Focus'-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der 'Bunten' erschienen." Markwort sah dadurch sein Ansehen beschädigt und klagte. Zunächst mit Erfolg: Land- und Oberlandesgericht Hamburg gaben ihm recht.

Der BGH dagegen urteilte, dass Willemsens Vorwurf nicht gegen Markwort persönlich gerichtet war und zudem einen "wahren Tatsachenkern" enthalte. Willemsens Aussage "Heute wird offen gelogen" richte sich gegen die Berichterstattung in dem Nachrichtenmagazin und gebe seine Meinung über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch die Erwähnung des Jünger-Interviews, das Markwort entgegen Willemsens Behauptung nicht selbst geführt hatte, werde zwar Markworts Persönlichkeitsrecht berührt. Allerdings überwiege das - von Willemsen verfolgte - Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit.

In der Verhandlung hatte der Senatsvorsitzende Gregor Galke deutlich gemacht, dass grundsätzlich eine Haftung der "Saarbrücker Zeitung" als "Verbreiter" der Aussagen in Betracht komme. Dafür sei aber eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erforderlich. Dass Markwort jedoch als Chefredakteur des "Focus" in seiner "beruflichen Sphäre" betroffen sei, spreche gegen eine solche schwere Verletzung.

hpi/dpa
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