Maden-Fotomontage Simonis scheitert mit Klage

Heide Simonis mit Maden übersät - diese Fotomontage der "Bild"-Zeitung wollte die SPD-Politikerin nicht hinnehmen, sie verklagte das Blatt. Doch das Berliner Landgericht wie die Klage ab: Es stufte die Bilder als Karikaturen ein.

Berlin - Heide Simonis ist mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen die "Bild"-Zeitung gescheitert. Mittels einer Fotomontage hatte das Blatt sie im Mai dieses Jahres als Dschungelcamp-Kandidatin abgebildet. Nachdem die SPD-Politikerin an der RTL-Tanzshow "Let’s Dance" teilgenommen hatte, spekulierte "Bild", ob Simonis nun auch ins Dschungel-Camp des Senders gehe. Unter dem Artikel druckte das Blatt eine Fotomontage: Das Gesicht der Politikerin war mit Maden übersät. Auf weiteren Montagen hatten die Bild-Redakteure ihren Kopf auf einen mit Jauche besudelten Bikinikörper gesetzt.

Das Berliner Landgericht entschied nun, dass Simonis durch das manipulierte Bild und den Artikel nicht so schwer in ihrer Persönlichkeit verletzt wurde, dass sie Anspruch auf Entschädigung habe. Die SPD-Politikerin hatte 50.000 Euro Schmerzensgeld vom Axel-Springer-Verlag gefordert. Die manipulierten Bilder könnten als Karikaturen eingestuft werden, entschied das Gericht. Simonis habe durch die Gegendarstellung in der "Bild"-Zeitung bereits Genugtuung erfahren, erklärte das Gericht.

Der Fall hatte im Sommer großes Aufsehen erregt, weil das Blatt im Titel eine entsprechend große Richtigstellung drucken musste. Der Springer-Verlag hatte sich gegen diese Auflage vehement gewehrt – jedoch ohne Erfolg. "Bild" hatte Simonis, die Vorsitzenden von Unicef Deutschland ist, sogar angeboten, dem Kinderhilfswerk an dieser Stelle einen Anzeigenplatz im Wert von 480.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Simonis siegte in dem Verfahren um die Gegendarstellung jedoch nicht aufgrund von verletzten Persönlichkeitsrechten, sondern wegen der missverständlichen Berichterstattung. Der Artikel suggerierte, dass Simonis tatsächlich mit dem Gedanken spiele, am Dschungel-Camp teilzunehmen. Dies war jedoch erfunden.

Der Anwalt sah in dem Artikel eine Verletzung der Menschenwürde und rechtfertigte so die Höhe der geforderten Summe von 50.000 Euro. Falls Simonis nicht in einer höheren Instanz gewinnt, trägt sie die Kosten des verlorenen Verfahrens.

amg/ap

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