Ermittlungen gegen Zentrum für politische Schönheit Offener Brief für die Freiheit der Kunst

Philipp Ruch vom ZPS
Foto: Michael Trammer/ imagoEtliche Künstler und Kunstmanager werten Ermittlungen gegen das Kunstkollektiv Zentrum für politische Schönheit in einem offenen Brief als Angriff auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Sie fordern, kritische Kunst dürfe nicht kriminalisiert werden.
Dem am Donnerstag veröffentlichten Aufruf schlossen sich 129 Unterzeichner an, darunter Musiker wie Herbert Grönemeyer und Bela B., die Schauspieler*innen Katja Riemann und Edgar Selge, die Autor*innen Sibylle Berg und Robert Menasse, die Initiatorin des Holocaust-Mahnmals in Berlin Lea Rosh, die Regisseur*innen Dany Levi und Aelrun Goette sowie der TV-Satiriker Jan Böhmermann und der Menschenrechtler Peter Steudtner.
Alle zivilrechtlichen Klagen abgewehrt
Ihr Protest richtet sich gegen Ermittlungen Geraer Staatswanwaltschaft infolge einer Kunstaktion, für die das Zentrum für politische Bildung eine Nachbildung des Holocaust-Mahnmals in direkter Nachbarschaft zum Anwesen des AfD-Politikers Björn Höcke installiert hatte. Die Ermittlungen, die sich ohne Wissen der Künstler über 16 Monate erstreckten, beriefen sich auf Paragraf 129 Strafgesetzbuch, der die "Bildung einer kriminellen Vereinigung" bestraft und auf Vereinigungen zielt, die zum Zweck der Begehung schwerster Verbrechen gebildet werden. Erst am 8. April wurde das Verfahren eingestellt.
Das ZPS hatte zuvor bereits alle zivilrechtlichen Versuche abgewehrt, sie gerichtlich für die Aktion zu belangen. Auch ein Strafverfahren wegen versuchter Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen im November 2018 eingestellt.
In ihrem offenen Brief (Lesen Sie hier die Petition) schreiben die Unterzeichner*innen, ein derartiges Ermittlungsverfahren sei noch nie gegen Künstler zum Einsatz gekommen. Sie fordern eine offizielle Entschuldigung der politisch Verantwortlichen und eine umfassende Untersuchung. Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft rufen sie zu lautstarkem Protest auf: "Wir sind zwar fassungslos, aber nicht verfassungslos!"
Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Artikels stand, das Justizministerium habe ermittelt und Paragraf 129 beziehe sich auf die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Beide Stellen haben wir korrigiert.
Im Video: Herr Höcke und sein Holocaust-Mahnmal