Pussy Riot Presserat weist Beschwerde gegen "FAS" ab

Pussy-Riot-Mitglied Tolokonnikowa: Nicht beanstandungswürdig
Foto: NATALIA KOLESNIKOVA/ AFPHamburg/Frankfurt - Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde von Nadeschda Tolokonnikowa, Mitglied der russischen Band Pussy Riot, gegen einen Beitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" als "unbegründet" zurückgewiesen. Das teilte der Verlag der Zeitung am Dienstag in Frankfurt mit.
Die "FAS" hatte unter der Überschrift "Lady Suppenhuhn" in ihrer Ausgabe vom 26. August 2012 über die Band Pussy Riot und ihre Mitglieder berichtet, unter anderem auch über den Unfall der Tochter von Nadeschda Tolokonnikowa, bei dem sich das Kind schwere Kopfverletzungen zuzog.
Die Zeitung habe nun nachweisen können, dass dieser von Nadeschda Tolokonnikowas Anwalt bestrittene Vorgang vom Sprecher der Künstlergruppe Woina verbreitet worden war.
In dem Beitrag der "FAS" heißt es an anderer Stelle: "Parallelen zur ersten RAF-Generation gibt es auch in der Rücksichtslosigkeit gegenüber den eigenen Kindern." Auch diese Aussage wurde vom Deutschen Presserat als nicht beanstandungswürdig eingestuft.