ARD und ZDF Inkassofirmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben

Studio der "Tagesschau"
Foto: Marcus Brandt / dpaEs sind offenbar vor allem die Frauen unter den Rundfunkgebührenrebellen, die ihr Vorhaben bis zur letzten Konsequenz durchziehen: Eine Thüringerin rückte Anfang des Jahres für 61 Tage in die JVA Chemnitz ein, sie schuldete dem MDR 191 Euro Rundfunkbeitrag. Der Sender gab nach.
Nun hat es der Fall einer 43-Jährigen aus Berlin in die bundesweite Öffentlichkeit geschafft. Kathrin Weirauch will 309,26 Euro nicht an den RBB bezahlen, sie nutze das öffentlich-rechtliche Angebot nicht. Dem RBB blieb nur noch die Erzwingung eines Haftbefehls. Man verzichtete darauf und drückte beide Augen zu - mit der Gefahr, Nachahmer zu provozieren. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Nun erwägen nach SPIEGEL-Informationen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zukünftig Inkassobüros einzusetzen, um den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Damit würden Behörden entlastet, die mit steigenden Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten überschüttet werden. Allein 2015 gab es 1,4 Millionen säumige Rundfunkzahler, für die eine Zwangsvollstreckung beantragt wurde. 2014 waren es nur knapp 701 000.
Man wolle mit dem neuen Verfahren den "Mahnpfad" flexibler gestalten. "Zweck ist nicht ein breiter, pauschaler Einsatz von Inkassounternehmen", sagt eine ARD-Sprecherin. Vielmehr gehe es darum, im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen komme. Offenbar geht man davon aus, dass Inkassounternehmen als Absender mehr Wirkung bei den Beitragsschuldnern haben als ein Brief der Sender.
Um die privaten Dienstleister beauftragen zu dürfen, müssen die Beitragssatzungen der Anstalten geändert werden. Bislang sehen sie vor, dass der Beitrag zunächst hoheitlich vollstreckt werden muss, also von Behördenseite der Versuch unternommen werden muss, die monatlich 17,50 Euro einzutreiben. Auch soll die Pflicht abgeschafft werden, an allen möglichen öffentlich zugänglichen Stellen, etwa Banken, Anmeldeformulare (im ARD-Jargon Anzeigeformulare genannt) auszulegen. Diese gibt es künftig noch im Internet, per Post oder bei Gemeindeämtern.