Rundfunkgebühren ARD beschließt Verfassungsbeschwerde
München - Das Verfahren der Bundesländer bei der letzten Festsetzung der Rundfunkgebühr wird nun einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Heute einigten sich die Intendanten der ARD-Rundfunkanstalten in einer Schaltkonferenz darauf, in Karlsruhe Beschwerde gegen das Verfahren einzulegen, mit dem die Landesregierungen den Vorschlag der unabhängigen Gebührenkommission ausgehebelt hatten.
Das ebenfalls betroffene ZDF will sich dem Gang nach Karlsruhe zunächst nicht anschließen und ein eigenes Modell zur Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen.
Ende letzten Jahres hatten die Bundesländer beschlossen, die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat zu erhöhen. Sie blieben damit erstmals deutlich unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Diese hatte eine Erhöhung zum 1. Januar um 1,09 auf 17,24 Euro vorgeschlagen. Die neue Gebühr ist bis Ende 2008 verbindlich.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber erklärte heute, es gehe nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehle. "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Gegen die Kürzung des KEF-Vorschlags vorzugehen hatte die ARD bereits im Juni in Bremen beschlossen. Zugleich hatten die Intendanten den Ländern Gespräche angeboten; als Grundlage sollte ein Indexierungsmodell zur Anpassung der Gebühren dienen. Da die Ministerpräsidenten nach ihrer jüngsten Konferenz keine Gesprächsbereitschaft gezeigt hätten, bleibe der ARD keine andere Wahl, als ihren Beschluss in die Tat umzusetzen.
Der Senderverbund bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994, demzufolge der Gesetzgeber nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind. Dies sei beim letzten Gebührenbeschluss jedoch nicht der Fall gewesen.
Gruber betonte, er sehe der Entwicklung gelassen entgegen. "Die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte ist in einem Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Die Klärung dieser grundsätzlichen Frage liegt im Interesse aller Beteiligten", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Das ZDF will auf Grundlage eines eigenen Modells mit den Landesregierungen verhandeln. Wie ZDF-Sprecher Alexander Stock erklärte, läuft das Konzept auf eine Stärkung der Rolle der KEF hinaus. Man stehe außerdem nicht unter Zeitdruck; die Frist für einen Gang nach Karlsruhe laufe noch bis zum 31. März 2006.