Streit um "Zeitungszeugen" Nazi-Blätter dürfen weiter nachgedruckt werden

Das Goebbels-Blatt "Der Angriff" und das NS-Parteiorgan "Völkischer Beobachter" dürfen weiterhin nachgedruckt werden. Auch das Oberlandesgericht München wieß den Antrag des Landes Bayern zurück, dem Projekt "Zeitungszeugen" die Herausgabe von Nazi-Faksimiles zu verbieten.
"Zeitungszeugen": Weiterhin Reprints nationalsozialistischer Titel

"Zeitungszeugen": Weiterhin Reprints nationalsozialistischer Titel

Foto: A2585 Frank Leonhardt/ dpa
sha/ddp