Streit um "Zeitungszeugen" Nazi-Blätter dürfen weiter nachgedruckt werden

Das Goebbels-Blatt "Der Angriff" und das NS-Parteiorgan "Völkischer Beobachter" dürfen weiterhin nachgedruckt werden. Auch das Oberlandesgericht München wieß den Antrag des Landes Bayern zurück, dem Projekt "Zeitungszeugen" die Herausgabe von Nazi-Faksimiles zu verbieten.
"Zeitungszeugen": Weiterhin Reprints nationalsozialistischer Titel

"Zeitungszeugen": Weiterhin Reprints nationalsozialistischer Titel

Foto: A2585 Frank Leonhardt/ dpa

Hamburg/München - Das umstrittene "Zeitungszeugen"-Projekt kann fortgesetzt werden. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage des Freistaats Bayern zurück, der ein vollständiges Herausgabeverbot von Faksimile-Drucken der NS-Propagandablätter "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" durch das britische Verlagshaus Albertas Limited erwirken wollte.

Im "Zeitungszeugen"-Projekt von Verleger Peter McGee werden Originaldokumente der NS-Zeit - wie Plakate und Zeitungen - zusammen mit einem begleitenden Mantelteil mit wissenschaftlichen Kommentaren nachgedruckt. Bayern macht für die Zeitungsnachdrucke Urheberrechte geltend und will somit ihr Erscheinen verhindern.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Urheberrecht nicht beim Freistaat Bayern liege. Es folgte damit weitgehend der Entscheidung des Münchner Landgerichts vom März dieses Jahres. Das Landgericht hatte in erster Instanz den Verbotsantrag des Freistaats größtenteils zurückgewiesen und entschieden, Bayern habe für den Zeitraum von 1933 bis 1938 keine urheberrechtlichen Ansprüche an den Naziblättern. Nach 70 Jahren seien die Urheberrechte für sämtliche Ausgaben des "Völkischen Beobachters" und des "Angriffs" bis 1938 abgelaufen.

Der Verlag musste zugleich eine Erklärung abgeben, auch weiterhin keine Faksimile-Veröffentlichungen aus den Jahren 1939 bis 1945 zu planen, sofern diese nicht unter die wissenschaftliche Zitatfreiheit fallen.

sha/ddp

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