Waldschlösschenbrücke Bauauftrag für ursprünglichen Entwurf
Dresden - Alles zurück auf Null: Im Streit um die geplante Waldschlösschenbrücke durch das Unesco-geschützte Elbtal hat das Dresdner Regierungspräsidium die Vergabe der Bauaufträge beschlossen - für den ursprünglich geplanten Entwurf.
Heute teilte die kommunale Aufsichtsbehörde in Dresden mit, dass der Bescheid über die Auftragsvergabe der Stadt zugestellt worden sei. Zur Begründung hieß es, das Regierungspräsidium verschaffe damit dem Bürgerentscheid zugunsten der Brücke endlich Geltung. Die Behörde könne die offenkundigen Rechtsverstöße der Landeshauptstadt nicht hinnehmen. Die Rechtslage sei völlig eindeutig.
Der Grund für den Brückenstreit: Die Unesco hatte das Elbtal auf ihre rote Liste der bedrohten Welterbestätten gesetzt. Der Titel soll aberkannt werden, falls die Brücke gebaut wird. Auf einer internationalen Konferenz zu den europäischen Unesco-Welterbestätten in Lübeck mahnte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) dazu, eine von der Unesco mitgetragene Kompromisslösung für den Brückenbau zu suchen. Dies entspreche einem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts. "Die Tür für Verhandlungen ist nicht zugeschlagen", bekräftigte Tiefensee. Er warnte davor, Deutschlands Glaubwürdigkeit in der Unesco auf's Spiel zu setzen. Dies gefährde Bewerbungen anderer deutscher Städte für die Aufnahme in das Weltkulturerbe.
Noch einen weiteren Abgrund muss die Stadt Dresden nun überbrücken: Die Bundesregierung hat mit der Kürzung von Fördergeldern gedroht, sollte der ursprüngliche Entwurf verwirklicht werden. Nach einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" hat Tiefensee (SPD) in einem Brief an Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) nachdrücklich auf das Risiko hingewiesen, dass die zugesagten Bundesmittel aberkannt werden könnten. Die in Aussicht gestellte Fördersumme beträgt 72 Millionen Euro und damit drei Viertel der Gesamtförderung, wie das sächsische Wirtschaftsministerium angibt.
Der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) hat nun bis einschließlich Montag Zeit, die Bieter zu informieren. Nach Ablauf einer vierzehntägigen Einwendungsfrist können die Verträge mit den Bauunternehmen geschlossen werden.
Mit Blick auf den erst am Dienstag vom Stadtrat ausgewählten alternativen Brückenentwurf teilte die Behörde mit, dieser sei weder auf seine generelle Umsetzbarkeit hin geprüft noch in der vorgelegten Form mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar. Daher wäre ein neues, teures Planungsverfahren nötig, wodurch ein schneller Baubeginn unwahrscheinlich werde. Deshalb drohe die Bindefrist des Bürgerentscheids auszulaufen. Die hiermit verbundenen rechtlichen Risiken seien nicht kalkulierbar.
Die Stadt war erst vor kurzem vor dem Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe mit ihrem Versuch gescheitert, die Brücke per Verfassungsbeschwerde zu verhindern. Das Gericht entschied Ende Mai für die Umsetzung des Bürgerentscheids vom Februar 2005 und damit zugunsten des Baus.
bos/ddp