Vorfall bei Pegida in Dresden Was dürfen Journalisten auf Demos?

Ausschnitt aus dem "Frontal 21"-Video: Polizisten kontrollieren die ZDF-Journalisten
Foto: ZDF"Sie begehen eine Straftat", ruft ein Teilnehmer der Pegida-Demonstration in Dresden in die Kamera und holt die Polizei, als er von Journalisten gefilmt wird. Diese Szene stammt aus dem vielfach geklickten Video der ZDF-Sendung "Frontal 21", über das seit vergangener Woche diskutiert wird. Umstritten ist der Fall auch, weil die Polizei das ZDF-Team laut Aussage der Journalisten etwa 45 Minuten von ihrer Arbeit abgehalten hat. Durften die Journalisten den Demonstranten filmen? Durfte die Polizei das Kamerateam festhalten? Fragen an Sascha Sajuntz, Justiziar der SPIEGEL-Gruppe.
SPIEGEL ONLINE: Herr Sajuntz, ein Pegida-Demonstrant hat Journalisten, die für das ZDF-Format "Frontal 21" arbeiten, vorgeworfen, eine Straftat zu begehen, indem sie ihn filmen. Hat er recht?
Sascha Sajuntz: Nein, das ist Quatsch. Das Kunsturhebergesetz verbietet nicht das Fertigen von Bildern, sondern das Veröffentlichen. Gegen ein Herstellen von Bildern schützt das Strafrecht nur im Falle einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, der hier offenkundig nicht betroffen war. Im Idealfall hätten die Beamten vor Ort das auch wissen und entsprechend handeln können.
SPIEGEL ONLINE: Durfte das Video veröffentlicht werden?
Sajuntz: Grundsätzlich dürfen Pressevertreter natürlich ihrer Arbeit nachgehen: recherchieren, Fragen stellen - und auch filmen. Menschen überall sind zwar prinzipiell durch das Kunsturhebergesetz vor der Verbreitung ihrer Bilder geschützt, das heißt, ein Bildnis darf grundsätzlich nur mit Einwilligung des Fotografierten veröffentlicht werden. Allerdings gibt es davon Ausnahmen: Dazu zählen Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte sowie Aufnahmen von Aufzügen und Demonstrationen, die in der Regel auch ohne Einwilligung verbreitet werden dürfen. Gestützt auf die Ausnahme für Demonstrationen darf allerdings grundsätzlich nur die Versammlung als solche gezeigt werden, nicht der Einzelne.
SPIEGEL ONLINE: Gibt es da Ausnahmen?
Sajuntz: Einzelne Teilnehmer dürfen dann aus der Menge herausgezoomt werden, wenn ihr Auftreten oder Verhalten bei der Demonstration eigenständigen Nachrichtenwert hat, es sich also um ein "Bildnis der Zeitgeschichte" handelt, wie wir Juristen sagen. Das ist hier meiner Ansicht nach der Fall. Es war hier nicht nur legitim, ihn im Rahmen der journalistischen Recherche vor Ort zu filmen, sondern es dürfte hier auch zulässig gewesen sein, das gefilmte Material auch tatsächlich zu verwenden, weil hier eine verbale Auseinandersetzung anlässlich der Demonstration dokumentiert wurde. Der fragliche Demonstrant ist zunächst nur allgemein als Teil einer vorbeiziehenden Gruppe zu sehen und war bereits aus dem Blickwinkel der Kamera wieder verschwunden, als er aufgrund seiner pöbelnden Einmischung in den Streit wieder von der Kamera in den Blick genommen wurde. Er hat das öffentliche Interesse also letztlich durch sein eigenes Verhalten auf sich gezogen. Groß ins Bild gerät der Mann dann erst, weil er sich selbst auf die Kamera zubewegt, um die Aufnahmen zu unterbinden.
SPIEGEL ONLINE: Macht es einen Unterschied, dass hier nicht die Demonstration selbst, sondern der Weg zur Demonstration gefilmt wurde?
Sajuntz: Das sehe ich nicht. Die passierenden Demonstranten, mit denen er zunächst ins Bild geriet, zeigten bereits ihre Plakate und waren also bereits am Demonstrieren. Und für die zeitgeschichtliche Bedeutung des dokumentierten Streits und der Rolle, die der fragliche Mann dabei spielte, spielt es ohnehin keine Rolle, ob dies nun bei oder nur anlässlich der erst bevorstehenden Demonstration geschah.
SPIEGEL ONLINE: Die betroffenen Journalisten geben an, dass die Polizisten ihre Personalien zwei Mal aufnahmen und sie insgesamt 45 Minuten festhielten. Ist dieses Vorgehen rechtens?
Sajuntz: Nein, das ist völlig unverhältnismäßig. Es mag sein, dass die Polizisten vor Ort nicht in der Lage waren, die Situation rechtssicher einzuschätzen und den Anfangsverdacht für die von dem Demonstranten behauptete Straftat zutreffend sofort auszuschließen. Wenn jemand eine Anzeige erstattet, müssen sie diese dann aufnehmen und die Personalien feststellen. Das darf aber eigentlich bei Journalisten, die sich als solche ordnungsgemäß ausweisen können, nicht mehr als fünf Minuten dauern. Die Personalien zwei Mal aufzunehmen, erscheint ohnehin völlig grundlos und offenkundig als Schikane. Und als ein Kerneingriff in die Pressefreiheit, wenn die Journalisten dadurch über längere Zeit davon abgehalten werden, weiter ihrer eigentlichen Aufgabe nachzugehen.
SPIEGEL ONLINE: Welche Rechte hat die Polizei auf Demonstrationen gegenüber Journalisten?
Sajuntz: Sie ist ja dafür da, Ordnung zu gewährleisten. Wenn Journalisten den Ablauf der Demonstration behindern, kann die Polizei sie anweisen, das zu unterlassen. Das war hier aber nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Wenn jemand, wie hier, verhindern möchte, dass der Aufzug gefilmt wird, dann müsste die Polizei schützend zugunsten der Journalisten einschreiten.
SPIEGEL ONLINE: Der sächsische Innenausschuss nimmt sich jetzt auch des Themas an. Mittlerweile ist auch klargeworden, dass es sich bei dem Pegida-Demonstranten um einen LKA-Mitarbeiter handelt. Der Fall soll aber auch innerhalb der Polizei aufgeklärt werden. Wie muss es weitergehen?
Sajuntz: Erstmal wird, sofern nicht bereits geschehen, das Verfahren gegen die Journalisten eingestellt werden müssen. Und dann wird zu prüfen sein, ob es disziplinarische Konsequenzen gegen die beteiligten Polizisten geben muss.
SPIEGEL ONLINE: Spielt es bei der Bewertung des Sachverhalts eine Rolle, dass der Demonstrant beim LKA als Buchprüfer tätig war?
Sajuntz: Auch hier wird zu prüfen sein, ob sein Verhalten gegenüber den Journalisten dienstrechtliche Konsequenzen haben kann. Und für die Aufarbeitung des Verhaltens der Polizei mag es eine Rolle spielen, ob die beteiligten Polizisten wussten, dass sie hier auf Veranlassung eines - wenngleich privat handelnden - Kollegen tätig wurden. In jedem Fall stärkt dies aus jetziger Sicht das öffentliche Interesse an dem vom ZDF gezeigten Bildmaterial.