Fall Edathy "Die Harke" verteidigt umstrittene Fotos

Der Fall Edathy wirft wegen der umstrittenen Berichterstattung der niedersächsischen Zeitung "Die Harke" nun auch presserechtliche Fragen auf. Die Redaktion hat die Wohnung des SPD-Politikers einfach während einer Durchsuchung abfotografiert. Nun liegt eine Beschwerde beim Presserat vor.
Screenshot: Internetseite dieharke.de

Screenshot: Internetseite dieharke.de

Hamburg - Ein Journalist, der auf eine Balustrade klettert, um durch die Fensterscheiben in eine Wohnung zu fotografieren. Eine Lokalzeitung, die das Foto dann auch veröffentlicht, inklusive der Bildunterschrift "Im Hintergrund ein Kriminalbeamter". Ein Politiker, der die Vorwürfe gegen ihn abstreitet - dessen Einrichtung trotzdem für alle im Netz sichtbar ist. Das alles wirft - unabhängig von den Vorwürfen gegen den zurückgetretenen SPD-Politiker Sebastian Edathy - nun presserechtliche Fragen auf.

Am Montag hatte die Polizei Wohnungen und Büroräume von Edathy in Niedersachsen und Berlin durchsucht. Er war zuvor überraschend als Bundestagsabgeordneter zurückgetreten. Den Schritt begründete er mit gesundheitlichen Problemen. Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sprach dann am Dienstag hingegen von "Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie". Das wies der 44-Jährige auf seiner Facebook-Seite als "unwahr" zurück.

In ihrer Dienstagsausgabe, noch bevor sich Edathy geäußert hatte, hatte die niedersächsische Zeitung "Die Harke" (Auflage von rund 19.000 Exemplaren) in der Rubrik Lokalnachrichten einen Artikel zu der Durchsuchung veröffentlicht, der zudem nahelegte, dass gegen Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt wird. "Harke"-Reporter Stefan Reckleben war offenbar bei der Durchsuchung vor Ort. Von ihm stammen auch die Fotos; eines zeigt das Innere von Edathys Wohnung, ein zweites die Wohnungstür. Ort und Straße sind im Artikel erwähnt.

"Die Strafanzeige sehe ich gelassen"

Zwar wurden die Fotos nach Angaben des Journalisten von einem öffentlichen Ort - der gegenüberliegenden Balustrade - aus gemacht. Dennoch sieht sich die Zeitung nun massiver Kritik ausgesetzt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) in Niedersachsen teilte via Twitter mit : "Das Foto durchs Fenster ist u.E. presserechtlich problematisch." @AstridGeisler twitterte : "Wann nimmt #dieharke endlich das durchs Fenster geschossene Foto aus der Wohnung von #Edathy von der Seite? Das geht gar nicht." Andere Nutzer werden deutlicher: "Das Allerletzte: Wie will die 'Harke' dem Presserat erklären, dass dieser Beitrag zu MdB Edathy noch online steht?", schreibt @stevanwler .

Tatsächlich liegt dem Presserat schon die erste Beschwerde gegen den Artikel vor, wie Sprecher Lutz Tillmanns SPIEGEL ONLINE bestätigt. Er beziehe sich auf mehrere Ziffern des Pressekodexes. Unter anderem auf die Ziffer 8, die dem "Schutz der Persönlichkeit" gewidmet ist. "Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung", wird der Text eingeleitet. In Ziffer 4 ("Grenzen der Recherche") heißt es: "Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden."

Die Zeitung will dennoch an Inhalt und Bebilderung des Artikels festhalten: "Ja, wir bleiben bei unserer Darstellung", sagte Autor Reckleben der Nachrichtenagentur Reuters - obwohl der frühere Vorsitzende des Bundestag-Innenausschusses mittlerweile juristische Schritte angekündigt hat. "Die Strafanzeige sehe ich gelassen, da hat er keine Chance", sagte Reckleben weiter. Edathy sei "kein kleiner Bürgermeister", sondern "eine veritable Person der Zeitgeschichte". Es sei noch keine Gegendarstellung oder einstweilige Verfügung in der Redaktion eingegangen. Für SPIEGEL ONLINE war der Autor bisher nicht zu sprechen. Bis zum späten Dienstagnachmittag waren die Bilder auf der Seite der Zeitung noch zu sehen.

vks/Reuters
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