Göttliche Gleichmut
Gegendarstellung: In der Ausgabe des SPIEGEL Nr. 10 vom 1. März 1976 wird auf Seite 162 im Anschluß an die von mir erwirkte Gegendarstellung zu der Veröffentlichung »Stich in den Punkt der Göttlichen Gleichmut« in einem sogenannten Redaktionsschwanz folgende Behauptung in bezug auf meine Person aufgestellt.
Ich hätte in meinem Haus in Holm-Seppensen gegenüber Herrn Peter Brügge im November 1975 das gesagt bzw. bestätigt, was dieser geschrieben hat.
Mir ist Herr Peter Brügge vom SPIEGEL nicht bekannt. Seinerzeit wurde ich für den SPIEGEL nur von Herrn Ernst Hess angesprochen, der dann auch in meinem Haus in Holm-Seppensen erschien. Ich habe weder gegenüber Herrn Hess noch gegenüber Herrn Peter Brügge das gesagt bzw. bestätigt, was geschrieben worden ist und ich in meiner Gegendarstellung bestritten habe.
Hamburg, den 2. März 1976 Manfred Schröder
Das Hamburgische Pressegesetz verpflichtet, ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt, zum Abdruck einer Gegendarstellung, sofern nur bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sind.
Peter Brügge ist das Pseudonym des SPIEGEL-Reporters Ernst Hess. In Gegenwart des Photographen Kai Greiser hat Manfred Schröder im November 1975 Ernst Hess/Peter Brügge das gesagt bzw. bestätigt, was er nun dementieren will. -- Red.