FERNSEHEN / ZENSUR Kein Verständnis
»Bild«-Leser Peter K. aus Gräfelfing und seine Frau »hatten schon lange keine solche Liebesnacht mehr«. »Bild« -Leserin Gisela A. aus München hingegen hat ihr Fernsehgerät aus Protest sofort »einer Freundin geschenkt«. Der Grund:« So scharf war das Fernsehen noch nie.«
In der NDR-Reportage »Obszönität als Gesellschaftskritik?« hatten sich am 20. Oktober eine Stunde vor Mitternacht zehn Millionen Bundesbürger erstmals koitierende Paare, sich küssende Homosexuelle, Gruppensex und den Phallus des Schriftstellers Fernando Arrabal auf dem Bildschirm anschauen können.
Acht Prozent der Zuschauer bewerteten die mit Porno-Spots überladene, im Kommentar oberflächliche Studie mit »sehr gut«, 22 Prozent hielten sie für »gut«, ein Drittel fand sie »sehr schlecht« -- alle redeten davon.
Bundeskanzler Brandt hatte »kein Verständnis für den Bericht«, der bayrische Sex-Filmer Alois Brummer ("Dr. Fummel und seine Gespielinnen") zeigte den ARD-Programmdirektor Lothar Hartmann wegen »der Vielzahl derber, geschlechtsbezogener Ausdrücke« bei der Münchner Staatsanwaltschaft an.
Für die »Deutschland-Stiftung« erhob das geschäftsführende Vorstandsmitglied Kurt Ziesel gleich gegen alle ARD-Intendanten Klage, weil »der Bayerische Rundfunk nicht mehr den Charakter einer Anstalt des öffentlichen Rechts, sondern durch diese Sendung den Charakter eines öffentlichen Bordells angenommen hat«. Der »Pressedienst der Heimatvertriebenen« sprach von »fortschreitender Zersetzung der öffentlichen Moral« und drohte: »Sollte dieser Stimme des Gewissens kein Gehör geschenkt werden, dann werden sich Hunderttausende zur Selbsthilfe zusammentun.«
Um »den Schutzanspruch der Bevölkerung durchzusetzen«, protestierten CDU-Politiker aus dem Saarland mit der »Kleinen Anfrage 6/82« im Landtag. Kirchenfunktionäre beider Konfessionen wollten vom NDR wissen, »ob der Intendant dieser Anstalt eine solche Sendung verantworten konnte, wenn nicht, ob er weiterhin verantwortlicher Leiter sein kann«.
Aber der NDR-Intendant Gerhard Schröder hatte -- wie die meisten seiner Kollegen -- die inkriminierte Porno-Dokumentation überhaupt nicht gesehen.
Anhand von vier eilig angefertigten Kopien holten Schröder und die Rundfunkräte von Hamburg, Bremen, Berlin, München, Saarbrücken und Köln am Monitor das Versäumte nach. Es ging Ihnen vor allem um die Rechtslage: Während der NDR-Programmbeirat das Thema Pornographie auch Im Fernsehen akzeptabel fand, nur die vom Sender gewählte Form für »problematisch« hielt, sahen die bayrischen Räte »durch die gehäufte Schilderung perverser Handlungen in bewegten Bildern die sittlichen Gefühle« und damit das bayrische Rundfunkgesetz einstimmig verletzt.
Münchens Intendant Wallenreiter gab zu, daß sein Haus diesmal »nicht aufmerksam genug gewesen« sei. Er wies seinen Fernsehdirektor Clemens Münster an, »Zweifelsfälle in Zukunft rechtzeitig zu erkennen und zu prüfen, ob die Ausstrahlung durch den Bayerischen Rundfunk möglich ist«.
Wallenreiter, der schon 1961 seinen Sender beim TV-Lustspiel »Lysistrata« aus dem Gemeinschaftsprogramm ausgeschaltet hatte, fühlt sich nämlich auch für solche ARD-Sendungen verantwortlich, die nicht in seinem Hause produziert worden sind. Ob die Kompetenz der einzelnen Intendanten wirklich so weit reicht, ist unter den ARD-Juristen freilich umstritten.
Um diese Frage zu klären und die Notwendigkeit eines Zensurgremiums zu diskutieren, trafen sich die Programmdirektoren der ARD am letzten Donnerstag zu einem internen Meinungsaustausch in Köln. Resultat: Die TV-Funktionäre sprachen einander das Vertrauen aus. Sie kamen überein, daß das Deutsche Fernsehen keine freiwillige Selbstkontrolle braucht. ARD -- Programmdirektor Lothar Hartmann: »Wir arbeiten schließlich auf Vertrauensbasis.« Und die, so entschied die Konferenz der Direktoren, ist so stark, daß selbst Obszönitäten im Fernsehen auch in Zukunft bundesweit ausgestrahlt werden müssen -- unzensiert.
Eingriffe drohen dem Fernsehen dagegen möglicherweise in einem anderen Programmbereich: dem der Politik. In einem vertraulichen, 14seitigen Diskussionspapier hat der Baden-Badener Intendant Helmut Hammerschmidt »Richtlinien für die politische Programmarbeit« aufgestellt, die »alle Häuser als verbindlich übernehmen sollen«.
Hammerschmidt will die Unabhängigkeit der Redakteure einschränken. Es sei -- so das Papier -- »eine Fehlentwicklung«, daß »die Redaktionen der Meinung von Redaktionsangehörigen mehr Geltung verschaffen, als ihr zukommt«.
Auch sollen »nicht alle Gesellschaftsgruppen nacheinander nur Ohrfeigen bekommen, selbst wenn dieses nach sachlichen Kriterien ... geschieht«. Hammerschmidt will »untersagen, daß im Rundfunk Auffassungen verbreitet werden, welche von unserem Grundgesetz als unabänderlich (auch durch qualifizierte Mehrheit unveränderbar) bezeichnet werden«.
Das ging dem WDR-Intendanten Klaus von Bismarck entschieden zu weit: »Die Behandlung bestimmter Themen zu verbieten«, so hielt er seinem Kollegen Hammerschmidt in einem Gegenentwurf vor, »ist nicht möglich.« Hätten die Vorstellungen des SWF-Chefs nämlich schon in der Vergangenheit Gültigkeit gehabt, dann hätte die ARD die Wehrgesetze von 1955, die Notstandsgesetze von 1968 und die 80 Grundgesetzänderungen niemals diskutieren dürfen.
Die öffentliche Kontrollfunktion des Rundfunks, so von Bismarck« »würde ausgehöhlt, das Vertrauen des Publikums zu den Massenmedien erschüttert, wenn die von Herrn Hammerschmidt empfohlenen Richtlinien verbindlich zum Maßstab gesetzt würden«.
Und das kann Helmut Hammerschmidt eigentlich nicht wollen. Zumindest beim Thema Pornographie steht er auf seiten der toleranten Publikumsmehrheit. Er sieht keinen Grund, gegen Sendungen vorzugehen, »die nach geltendem Recht als unzüchtig angefochten oder sogar verurteilt werden könnten«, denn »da sind mir keine Anlässe bekanntgeworden«.