Film von 1968 Klage um Nacktszene in »Romeo und Julia« abgewiesen

Olivia Hussey und Leonard Whiting in »Romeo und Julia«
Foto: United Archives / kpa Publicity / IMAGOMehr als 50 Jahre nach dem Kinostart von »Romeo und Julia« hatten die beiden Hauptdarsteller wegen einer Nacktszene die Produktionsfirma auf eine Millionenentschädigung verklagt. Doch zum von ihnen angestrebten Prozess im Bundesstaat Kalifornien wird es nicht kommen: Ein Gericht in Los Angeles wies die Klage am Donnerstag ab.
Olivia Hussey und Leonard Whiting, heute beide 72 Jahren alt, hatten die Klage gegen Paramount Pictures im Dezember angestrengt. Sie waren bei den Dreharbeiten zu der 1968 erschienen Shakespeare-Adaption nach eigenen Angaben von Regisseur Franco Zeffirelli zu Nacktaufnahmen für eine Bettszene gedrängt worden. Als Minderjährigen sei ihnen versichert worden, ihre nackten Körper würden später in dem Film nicht zu sehen sein, schilderten sie. Zuvor hätten sie für Liebesszenen hautfarbene Unterwäsche getragen. In dem Film sind die Brüste der damals 16-jährigen Hussey und der nackte Po des damals 17 Jahre alten Whiting mehrere Sekunden lang zu sehen.
Die Richterin stellte fest, dass die Szene durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sei, da die Schauspieler »keine Beweise dafür vorgelegt haben, dass der Film hier als ausreichend sexuell anzüglich angesehen werden kann, um ihn als endgültig illegal zu betrachten«. Sie wies unter anderem den Vorwurf zurück, dass die Nacktszenen Kinderpornografie gleichkommen würden. In ihrer schriftlichen Entscheidung stellte sie außerdem fest, dass die Klage nicht unter ein kalifornisches Gesetz fällt, das die Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch vorübergehend aussetzt, und dass eine Neuveröffentlichung des Films im Februar daran nichts geändert hat.
Die Anwälte der Schauspieler verurteilten die Entscheidung und erklärten, dass sie eine andere Version der Klage vor einem Bundesgericht einreichen wollen. Die Klage auf Entschädigung in Millionenhöhe drehte sich um sexuelle Belästigung, Betrug und das Zufügen von seelischem Leid.
Der Anwalt der Schauspieler, Solomon Gresen, kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Minderjährige könnten nicht ihre Einwilligung für sexuell explizite Handlungen geben, hieß es in einer Mitteilung des Anwalts. Sie wollten den Fall nun vor ein Bundesgericht bringen, nachdem der Film »Romeo und Julia« in diesem Jahr neuveröffentlicht wurde. Die Ausbeutung und Sexualisierung Minderjähriger durch die Filmindustrie müsse beendet werden, schrieb Gresen.
»Romeo und Julia« war ein großer Erfolg an den Kinokassen und gewann 1969 Oscars für Kamera und Kostümdesign. Beide Hauptdarsteller bekamen danach aber keine größeren Rollen mehr.