Jagd auf Raubkopierer Kinozuschauer müssen über Nachtsichtgeräte informiert werden

Harry Potter und der Überwachungswahn: Werden, wie in Magedeburg und anderen deutschen Städten geschehen, in einer Filmvorführung Nachtsichtgeräte eingesetzt um Raubkopierer zu enttarnen, muss dies den Zuschauern vor dem Kartenkauf mitgeteilt werden, entschied das zuständige Amt.
Filmszene aus "Harry Potter und der Halbblutprinz": Nachtsichtgeräte nur nach Ansage

Filmszene aus "Harry Potter und der Halbblutprinz": Nachtsichtgeräte nur nach Ansage

Foto: Warner Bros.

Hamburg/Halle/Magdeburg - Kinobesucher müssen vor dem Kartenkauf auf den Einsatz von Nachtsichtgeräten hingewiesen werden. Dies teilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am Donnerstag in Halle mit. Die Filmverleihfirma Warner Bros. hatte in Kinos Zuschauer mit Nachtsichtgeräten kontrollieren lassen, um zu verhindern, dass der Film "Harry Potter und der Halbblutprinz" heimlich aufgezeichnet und im Internet verbreitet wird.

Das Amt beschied nun, nur so könne sich der Zuschauer rechtzeitig entscheiden, ob er die Beobachtung in der Dunkelheit in Kauf nehmen will. Die umstrittene Aktion in einem Magdeburger Kino hat nach Behördenauffassung aber nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Das Gesetz gebe Regeln für die Videoüberwachung vor, die Nachtsichtgeräte seien jedoch nicht zum Aufzeichnen geeignet.

Bundesweit waren nach Angaben des Filmverleihers Vorstellungen in zehn Kinos mit Nachtsichtgeräten beobachtet worden. Den Angaben zufolge wurden vom 15. Juni bis 19. Juli in einem Magdeburger Kino während des neuen Harry-Potter-Films punktuell Nachtsichtgeräte eingesetzt. Darauf sei an den Kinokassen auch hingewiesen worden. Ein ungutes Gefühl bleibe aber, wenn man wisse, "es beobachtet mich jemand." Und: "Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich und vorrangig dem Filmgenuss frönen, gleichwohl ist nicht jedes "ungute Gefühl", das durch Dritte erzeugt wird, rechtlich relevant", so das Landesverwaltungsamt.

sha/dpa

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