Göttliche Eingebungen Richter sprechen Jesus das Urheberrecht ab

Jesus-Darstellung: Eingebungen vom Religionsgründer?
Foto: CorbisIm konkreten Fall ging es um das Buch "A Course of Miracles" (Ein Kurs in Wundern) der US-amerikanischen Psychiatrie-Professorin Helen Schucman, das sie bereits 1975 veröffentlicht hatte. Die inzwischen verstorbene Frau hatte zu Lebzeiten behauptet, in "aktiven Wachträumen" Botschaften von Jesus erhalten und diese in dem Werk niedergeschrieben zu haben.
Das machte sich ein deutscher Verein zunutze: Er übernahm Passagen aus dem Buch mit der Begründung, dass Schucman ja selbst angegeben habe, nicht die Urheberin zu sein - sondern eben der Heiland. Der Verein argumentierte laut dem jetzt ergangenen Urteil , dass der Psychiaterin "bei der Entstehung der Schrift lediglich die Rolle einer Gehilfin oder Schreibkraft ohne jeden individuellen persönlichen Gestaltungsspielraum" zugekommen sei.
Dagegen wehrte sich jedoch die US-amerikanische "Foundation for Inner Peace", auf die die Rechte des fraglichen Buches mittlerweile übergegangen sind . Die Frankfurter Richter gaben der Stiftung nun Recht und bestätigten damit eine vorherige Entscheidung des Landgerichts: Jenseitige Inspirationen seien uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, argumentierte das Oberlandesgericht. Für den Urheberschutz komme es demnach nur auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an - somit könnten auch Geistesgestörte und Hypnotisierte also Urheber sein.