Klage gegen Bundesprüfstelle Bushido-Album "Sonny Black" bleibt auf dem Index

"Verrohend" und "diskriminierend": Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung, dass das Bushido-Album "Sonny Black" jugendgefährdend sei.
Rapper Bushido (Archiv)

Rapper Bushido (Archiv)

Foto: Bernd von Jutrczenka/ dpa

2014 hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn das Bushido-Album "Sonny Black" auf den Index gesetzt. Die Texte wirkten "verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen."

Unter anderem hieß es in der Begründung: "Die Wahrscheinlichkeit, dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen, wird seitens des Gremiums als sehr hoch eingeschätzt."

Gegen die Indizierung hatte der Rapper und Unternehmer nun vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Die Juristen wiesen die Klage am Freitag jedoch ab. In einer mündlichen Verhandlung wurden vor Gericht zwei der 15 Titel abgespielt und bewertet.

Bushido, der nicht selbst zu der Verhandlung erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Dort hatte er 2015 in einem ähnlichen Fall einen Erfolg erzielt. Das Gericht hatte damals entschieden, dass der Bushido-Song "Stress ohne Grund" zu Unrecht auf der Liste jugendgefährdender Medien stehe.

Schon Anfang des Jahres war Bushido wegen juristischer Auseinandersetzungen in die Schlagzeilen geraten. Im Februar hatte er einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung der Berliner Justiz akzeptiert, die Geldstrafe betrug laut Gerichtsangaben 135.000 Euro. Zuvor hatten die Steuerbehörden drei Jahre lang gegen ihn ermittelt.

cbu/dpa

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