Gerichtsurteil Gary Moores Welthit "Still got the Blues" war geklaut

Schock für Kuschelrocker: Gary Moores' Neunziger-Jahre-Welthit "Still got the Blues" ist geklaut. Und zwar von einem eher unbekannten deutschen Musiker, der den Song schon 1974 komponierte. Mit diesem Urteil beendete das Landgericht München einen jahrelangen Rechtsstreit.

München - Schummrige Partykeller, aufgedrehte Jugendliche beim Engtanz: So sehen Teenager-Partys seit Jahrzehnten aus. Nur, dass jede Epoche ihre jeweils eigenen Schmuse-Hits hat. Anfang der neunziger Jahre jedenfalls stand Gary Moores Welthit "Still got the Blues" in Deutschland ganz oben auf der Schieber-Liste. Niemand hätte sich damals vorstellen können, dass dieser sanfte Ohrwurm schon 1974 existierte. Das tat er aber, zu diesem Schluss ist das Landgericht München I jetzt gekommen.

Zumindest das legendäre Gitarrensolo aus Gary Moores Welthit "Still got the Blues"  ist nach dessen Urteil geklaut. Damit gab das Gericht dem deutschen Musiker Jürgen Winter nach einem acht Jahre dauernden Zivilprozess Recht, der das Solo schon 1974 für sein unbekannt gebliebenes Lied "Nordrach"  der Band Jud's Gallery geschrieben hatte - also ganze 16 Jahre vor der Veröffentlichung von "Still got the Blues".

Noch offen ist, wie hoch die Schadensersatzansprüche des Klägers an Moore und dessen Plattenfirma sind. Diese müssen in einem weiteren Prozess geklärt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Bevor tatsächlich Geld fließe werde noch einige Zeit vergehen, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Verfahren dauerte unter anderem wegen der komplizierten Beweisaufnahme so lange. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob der aus Nordirland stammende 56-jährige Moore das Lied überhaupt gehört haben konnte. "Nordrach" war 1974 nicht auf Schallplatte oder Kassette erschienen sondern lediglich auf diversen Live-Konzerten und mindestens einmal im Radio zu hören gewesen. Moore, der sich damals wiederholt in Deutschland aufhielt, hatte behauptet, "Nordrach" nicht gekannt zu haben. Allerdings ging das Gericht davon aus, dass er das Lied gehört haben konnte. Außerdem seien die Übereinstimmungen beider Stücke so frappierend, dass von einer Übernahme auszugehen gewesen sei.

Eine weitere Schlüsselfrage des Prozesses war, ob sich Moore die Melodie von "Nordrach" überhaupt 16 Jahre lang ohne Tonträger hätte merken können. Ein dazu befragter Gutachter wollte solch eine Gedächtnisleistung eines Musikers nicht ausschließen.

Allerdings unterstellte das Gericht Moore nicht, dass er die Melodie bewusst übernommen hat. Da aber auch eine unbewusste Übernahme eine Urheberrechtsverletzung darstelle, müsse nun die Plattenfirma Auskunft über die mit "Still got the Blues" erzielten Einnahmen geben.

Im folgenden Verfahren muss dann das Gericht festlegen, auf welchen Anteil der Einnahmen der Kläger Anspruch hat. Zurückgewiesen wurde die Forderung der Klägers, die Weiterverbreitung und Aufführung des Hits zu stoppen.

Die beklagte Plattenfirma Virgin hatte die Plagiatsvorwürfe gegen Moore stets zurückgewiesen und die besagte Melodie als musikalisches Allgemeingut gewertet.

hoc/AFP/dpa

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