Rechtsstreit mit Kraftwerk Moses Pelham bekommt recht - vorerst

Seit mehr als zwei Jahrzehnten beschäftigt diverse Gerichte die Frage, ob Moses Pelham ungefragt ein Kraftwerk-Sample verwenden durfte. Nun entschied der BGH zu Pelhams Gunsten. Vorbei ist der Streit trotzdem nicht.
Moses Pelham hat zunächst recht bekommen (Foto vom 9.1. vor dem BGH)

Moses Pelham hat zunächst recht bekommen (Foto vom 9.1. vor dem BGH)

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Uli Deck/ dpa

Seit Jahren streiten sich die Band Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham um die Frage, ob ein Kraftwerk-Sample des Produzenten rechtens war. Zu Pelhams Gunsten entschied nun der Bundesgerichtshof. Der Produzent durfte demnach 1997 die Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück ohne zu fragen kopieren und unter einen Song mit der Sängerin Sabrina Setlur legen.

Seit Dezember 2002 schließe eine EU-Richtlinie eine solche Nutzung aber aus, entschieden die obersten Zivilrichter. Das bedeutet: Ob mit dem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen wurde, ist weiterhin unklar. Denn es ist unbekannt, ob nach diesem Zeitpunkt noch Tonträger mit dem Setlur-Song hergestellt wurden. Auch andere offene Fragen müssen noch geklärt werden. Deshalb muss der Fall nun ein weiteres Mal vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt werden.

Worum geht's?

Pelham hatte 1997 eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" verwendet und in veränderter Form als Endlosschleife unter das Lied "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Pelham sagte, er habe das Stück in seinem Tonarchiv gefunden und nicht mal gewusst, wie das Original hieß. Die Kraftwerk-Musiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben sahen durch das Sample ihre Rechte verletzt und verklagten Pelham daraufhin auf Unterlassung, Schadensersatz und Herausgabe der Tonträger - um sie zu vernichten.

Der Streit ging durch alle Instanzen, vom Landesgericht über das Oberlandesgericht bis Bundesgerichtshof und EuGH. Der hatte im Juli 2019 geurteilt, dass eine Vervielfältigung auch eines sehr kurzen Fragments grundsätzlich in das "ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers fällt" - es sei denn, ein Nutzer entnimmt "in Ausübung seiner Kunstfreiheit" ein Fragment, um es "in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form" in ein neues Werk einzufügen. Also wie im Falle von Pelhams Stück "Nur mir"? Das haben nun die obersten Zivilrichter geklärt - zum Teil.

evh/dpa
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