Dass Bushido einst ein böser Junge war, wissen wir spätestens seit seiner offenherzigen Autobiographie. Nun soll er erneut das Gesetz gebrochen haben, genauer: das Urheberrecht. Eine französische Gothic-Band will den Rapper angeblich wegen Musikdiebstahls verklagen.
Berlin - Bushido muss sich angeblich wegen Plagiatsvorwürfen ab Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Band Dark Sanctuary habe Bushido wegen Musikdiebstahls verklagt, teilte der Rechtsanwalt der französischen Gothic-Band, Alexander Duve, am Mittwoch in Berlin mit.
Bei acht Stücken des Albums "Von der Skyline zum Bordstein zurück" (2006) hätten die Franzosen ihre eigenen Lieder wiedererkannt, die Bushido unerlaubt verwendet habe. Insgesamt gehe es bei den Urheberrechtsverletzungen um 16 Songs.
Bestätigt werde der Vorwurf durch ein Gutachten des Musikwissenschaftlers der Berliner Universität der Künste, Hartmut Fladt. Dieser wird mit den Worten zitiert, ihm sei noch nie "eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall".
Fladt bestätigte auf Nachfrage der Nachrichtenagentur ddp die Bewertung. Sampling sei im HipHop zwar üblich. Bevor Stücke anderer Künstler verwendet würden, müsse jedoch deren Einverständnis eingeholt werden, sagte er.
Die Franzosen und ihre italienische Plattenfirma Sound Cave haben nach Angaben des Anwalts daher Bushido und dessen Label Ersguterjunge sowie die beteiligte Plattenfirma Universal Music verklagt. Eine außergerichtliche Einigung sei zuvor gescheitert.
chc/ddp
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