Plagiatsprozess um "Blurred Lines" Williams und Thicke zu Millionenzahlung verurteilt

Robin Thicke (r.) und "Blurred Lines"-Partner Pharrell Williams: Song geklaut
Foto: © Rick Wilking / Reuters/ REUTERSLos Angeles - Ein US-Gericht hat Robin Thicke and Pharrell Williams zu einer Entschädigungszahlung von 7,4 Millionen Dollar (6,9 Millionen Euro) an die Erben des Soulsängers Marvin Gaye verurteilt. Die achtköpfige Jury sah es als erwiesen an, dass sie Teile ihres Hits "Blurred Lines" von Gayes "Got to Give It Up" abgekupfert haben.
Nora Gaye, die Tochter des 1984 erschossenen Soulsängers, weinte während der Urteilsverkündung: "Jetzt fühle ich mich frei, frei von den Lügen, die uns Pharrell Williams und Robin Thicke erzählt haben."
Robin Thicke hatte in einem Interview mit der US-Ausgabe des Magazins "GQ" behauptet, er habe "Blurred Lines" zusammen mit Pharrell Williams geschrieben, mit Marvin Gayes "Got to Give It Up" als ausdrücklichem Vorbild. Vor Gericht ruderte er zurück: Er sei an dem Songschreibeprozess von "Blurred Lines" praktisch nicht beteiligt gewesen. In Interviews erzähle er alles mögliche, um mehr Platten zu verkaufen - und ohnehin sei er die meiste Zeit high gewesen.
Williams sagte vor Gericht, er sei seit seiner Kindheit ein großer Fan von Gaye, aber "Blurred Lines" und "Got to Give It Up" hätten nur das Genre gemeinsam: "Etwas von jemandem zu stehlen, den man liebt, ist das Letzte, was man als Kreativer machen will."
Thicke und Williams waren bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal. Ihr Anwalt sagte, er werde sich weitere Schritte vorbehalten. "Das ist eine Menge Geld. Es wird meine Klienten nicht in den Bankrott treiben, aber es ist eine enttäuschende Summe." Williams habe "Blurred Lines" mit "Herz, Geist und Seele" geschaffen und sich bei niemandem bedient.
Beide Seiten hatten Musikexperten vor Gericht geladen, um die beiden Lieder zu analysieren. (Hier können Sie die beiden Songs im Wechsel hören. )
Der Anwalt von Gayes Erben kündigte an, die weitere Verbreitung des Hits "Blurred Lines" nun gerichtlich verbieten zu lassen.