Prozess um Online-Verkäufe Pink Floyd gewinnt gegen EMI

Wie hätten Sie's gern, geschnitten oder am Stück? Ein Gericht in London hatte darüber zu urteilen, ob das Plattenlabel EMI im Internet die Songs von Pink Floyd einzeln verkaufen darf - und entschied: Das geht nur mit Einverständnis der Band.
Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters mit Band: Hang zur Gigantomanie

Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters mit Band: Hang zur Gigantomanie

Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA/ KEY

Pink Floyd

Hamburg/London - Im Internetzeitalter ist die Bedeutung des Albums rückläufig - wozu eine ganze Platte kaufen, wenn man die besten Songs auch einzeln als Download haben kann? So die Meinung vieler Popfans. Die Band sieht das anders. Sie hat gegen den britischen Plattenkonzern EMI geklagt - und gewonnen. Das Label darf einzelne Lieder nun nicht mehr im Internet ohne Einverständnis der Musiker verkaufen. Das urteilte ein Gericht am Donnerstag in London.

Die Band ist seit 1967 bei EMI und veröffentlichte dort so berühmte und erfolgreiche Alben wie "The Dark Side Of The Moon" und "The Wall" - die damit einhergehende Gigantomanie dürfte mit ausschlaggebend gewesen sein für den Prozess. Schließlich sahen sich die Musiker trotz erfolgreicher Einzelsongs wie "Another Brick In The Wall" nie als einfache Hit-Komponisten, sondern als musikalische Deuter der ganz großen Zusammenhänge.

In dem Prozess war es darum gegangen, ob EMI Pink-Floyd-Songs im Online-Shop einzeln verkaufen darf. Pink Floyd haben sich stets dafür eingesetzt, dass statt Singles Alben verkauft werden - da die "nahtlosen" Platten nicht auseinandergerissen werden sollen, argumentierte Anwalt Robert Howe.

Gleichzeitig war die Berechnung der Online-Honorare Thema der Klage - womöglich geht es der Band nicht nur um den Zusammenhalt ihres Gesamtwerks, sondern auch um ein im Verhältnis dazu schnöderes Gut. Dem widmete die Band einst einen Song: "Money" - der allerdings war auch einzeln, als Single, erhältlich.

sha/dpa

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