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Berichterstattung über Till Lindemann Journalisten-Verband wirft Kanzlei Einschüchterung vor

Rammstein-Sänger Till Lindemann lässt sich anwaltlich vertreten – die Kanzlei droht mit juristischen Schritten auch gegen Berichterstatter. Der Journalisten-Verband nennt das einen »Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen«.
Rammstein-Sänger Till Lindemann bei einem Konzert in Düsseldorf (Bild von Juni 2022)

Rammstein-Sänger Till Lindemann bei einem Konzert in Düsseldorf (Bild von Juni 2022)

Foto: Malte Krudewig / dpa

Rammstein-Sänger Till Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück, er lässt seine Interessen bei den aktuellen Vorwürfen anwaltlich vertreten. Die Kanzlei kündigte in dem Zuge juristische Konsequenzen an – auch gegen Medien. Der Deutsche Journalistenverband kritisiert Aussagen der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann nun als Einschüchterungsversuch gegenüber recherchierenden Medien. Dass die in Medienangelegenheiten bekannte Kanzlei die Interessen ihres Mandanten, der sexueller Übergriffe bei Rammstein-Konzerten beschuldigt wird, vertrete, sei legitim, wird der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall in einer Mitteilung  zitiert. »Die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen Journalistinnen und Journalisten ist der Versuch, Medien einen Maulkorb anzulegen«.

Mehrere Frauen werfen Lindemann sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vor. Sie schildern etwa Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur After-Show-Party kommen wollen. Dabei soll es nach den Angaben einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Mehr dazu lesen Sie in der SPIEGEL-Titelstory .

Die auf Presse- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei veröffentlichte am Donnerstag eine Pressemitteilung. Die Vorwürfe der Frauen seien »ausnahmslos unwahr«.

Man werde etwa die Verdachtsberichterstattung in den Medien prüfen, heißt es darin weiter. »In einer Vielzahl von Fällen« sei diese »unzulässig« gewesen, schrieb die Kanzlei, die eine »nachhaltige Vorverurteilung zulasten unseres Mandanten« sieht, und zwar »in fast allen Fällen«. Es sei versäumt worden, »hinreichende Beweistatsachen zu recherchieren und zusammenzutragen« und »gegen die Vorgabe verstoßen, ausgewogen und objektiv zu berichten«. »Soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde, werden wir auch hiergegen für unseren Mandanten umgehend rechtlich vorgehen«.

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Verdachtsberichterstattung sei durchaus zulässig, solange sie sich an die Spielregeln halte, so Überall. »Dazu gehören unbedingt Fakten«. Dass sich der Rammstein-Sänger in Schweigen hülle, verhindere bekanntlich Berichterstattung nicht, solange weitere glaubwürdige Informationen vorlägen. Medien sollten sich von der Presseerklärung des Lindemann-Anwalts nicht einschüchtern lassen: »Die Vorwürfe gegen den Frontmann einer der bekanntesten deutschen Bands sind so schwerwiegend, dass sie recherchiert und berichtet werden müssen«.

»Übermedien«-Gründer Stefan Niggemeier äußert sich auf Twitter ebenfalls kritisch: »Wenn #Lindemann  und seine Promi-Promi-Anwälte meinen, dass es der Sache hilft, sollen sie halt rechtlich vorgehen. Aber diese Veröffentlichung dient nur der Einschüchterung. Und natürlich der Kanzlei-PR.«

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Indes fordern knapp 25.000 Menschen in einer Petition  mit ihrer Unterschrift dazu auf, die geplanten Rammstein-Konzerte  abzusagen. »Sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch, Gewaltfantasien dürfen keinen Platz auf oder hinter Deutschlands Bühnen bekommen«, heißt es darin. »Wer mutmaßlichen Täter*innen das Gefühl gibt, mit solchen perfiden Machenschaften einfach davonzukommen, macht sich mitschuldig«.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version der Überschrift dieses Textes hieß es, die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann sei die Kanzlei von Rammstein. Sie vertritt jedoch nicht die Band, sondern Till Lindemann. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.

ani