Mitgründer von Pink Floyd Roger Waters geht gerichtlich gegen geplante Absage von Auftritten in Deutschland vor

Die Stadt Frankfurt will ein Konzert von Ex-Pink-Floyd-Musiker Roger Waters verbieten – mit Verweis auf dessen »israelfeindliches Auftreten«. München plant Ähnliches. Nun wehrt sich der 79-Jährige juristisch.
Roger Waters während eines Auftritts im kalifornischen Sacramento im Jahr 2022

Roger Waters während eines Auftritts im kalifornischen Sacramento im Jahr 2022

Foto:

Tim Mosenfelder / Getty Images

Der Streit über die Konzertreihe von Roger Waters in Deutschland bekommt ein gerichtliches Nachspiel. Der Musiker und Pink-Floyd-Mitbegründer will juristisch gegen die geplante Absage seiner Konzerte in Frankfurt am Main und München vorgehen.

Waters sei der Ansicht, »dass dieser eklatante Versuch, ihn zum Schweigen zu bringen, ernsthafte und weitreichende Folgen für Künstler und Aktivisten in der ganzen Welt haben könnte, wenn er nicht angefochten wird«, teilte das Management des Künstlers in London am Dienstag mit.

Die Absage der Konzerte sei »verfassungswidrig« und »ungerechtfertigt«, erklärte das Management weiter. Sie beruhte »auf der falschen Anschuldigung, Roger Waters sei antisemitisch, was er nicht ist«.

Der Musiker habe »seine Anwälte angewiesen, sofort alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese ungerechtfertigte Entscheidung aufzuheben und sicherzustellen, dass sein grundlegendes Menschenrecht auf Meinungsfreiheit geschützt wird«, hieß es in einer Erklärung des Managements.

Im Februar hatten die hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt erklärt, ein für den 28. Mai in der Frankfurter Festhalle geplantes Konzert von Waters absagen zu wollen.

Auftritt in München ebenfalls auf der Kippe

Begründet wird der Schritt mit dem »anhaltend israelfeindlichen Auftreten« des früheren Pink-Floyd-Frontmanns, der als »einer der reichweitenstärksten Antisemiten der Welt« gelte. Mehrfach habe er einen kulturellen Boykott Israels gefordert. Ein Ballon in der Form eines Schweins mit Abbildungen des Davidsterns sei Bestandteil von früheren Bühnenshows gewesen.

In Frankfurt ist der Ort zudem vorbelastet. Nach der Pogromnacht 1938 wurden jüdische Männer in die Festhalle gebracht, misshandelt und später in Konzentrationslager deportiert. An der Festhalle sind die Stadt mit 60 und das Land mit 40 Prozent beteiligt.

Auch in München gibt es Bemühungen, Waters’ für den 21. Mai geplantes Konzert in der Olympiahalle abzusagen. Juristen halten Auftrittsverbote aber für schwer durchsetzbar.

jok/AFP
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