Vorwürfe von Shelby Lynn Keine Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger in Litauen
Rammstein-Fans in Wacken 2013
Foto: Carsten Rehder / dpaNach Berichten über Vorwürfe bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius werden in Litauen keine Ermittlungen gegen die Band oder andere Personen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Entscheidung der Polizei des baltischen EU-Landes, kein Verfahren einzuleiten. Dies sei nach Prüfung und Bewertung der erhaltenen Informationen zur Klärung der Umstände des Vorfalls »legitim und begründet«, teilte die Behörde mit.
Rammstein hatten am 22. Mai in Vilnius das erste Konzert ihrer laufenden Europatournee gegeben. In sozialen Medien erhob Shelby Lynn anschließend Vorwürfe, im Umfeld des Konzerts womöglich betäubt und verletzt worden zu sein. Ausgelöst von Lynns Erfahrungsbericht erhoben wenig später mehrere Frauen Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann.
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Zur Klärung der Umstände in Vilnius hatte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Frau aus Nordirland und einen Zeugen vernommen sowie Daten und Dokumente analysiert.
Bei der Prüfung wurden der Pressemitteilung zufolge »keine objektiven Tatsachenbeweise« ermittelt, die belegen würden, dass die Frau körperlicher oder seelischer Nötigung oder anderen Gewalttaten sexueller Natur ausgesetzt war oder dass sie zum Gebrauch von Betäubungsmitteln gezwungen oder bestohlen wurde. Gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft könne noch Berufung eingelegt werden.
Lindemann ließ alle erhobenen Vorwürfe über seine Anwälte als »ausnahmslos unwahr« zurückweisen, Frauen seien »bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können«.
Anders als in Vilnius hat die Staatsanwaltschaft Berlin nach den Berichten ein Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Frontmann eingeleitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes stand, es gelte die Unschuldsvermutung »bis zum Ende der Ermittlungen«. Das ist falsch, sie gilt bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung.