Vorwurf eines »politischen Filters« Führungskräfte in Kieler NDR-Redaktion lassen Ämter ruhen

Das Landesfunkhaus Schleswig-Holstein an der Kieler Förde
Foto:Axel Heimken / dpa
Wegen ungeklärter Vorwürfe gegen redaktionelle Führungskräfte des Norddeutschen Rundfunks (NDR) in Kiel gibt es vorübergehend personelle Konsequenzen. Der Direktor des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein, Volker Thormählen, teilte mit, dass Norbert Lorentzen und Julia Stein auf eigenen Wunsch bis auf Weiteres von ihren Aufgaben entbunden seien.
Lorentzen ist Chefredakteur des NDR für Schleswig-Holstein, Stein ist dort für die Politikberichterstattung verantwortlich.
Der Fall dreht sich um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Politikberichterstattung des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders. Das Online-Medium »Business Insider« und danach der »Stern« hatten über Vorwürfe berichtet, wonach es eine zu große Nähe von Journalisten zur Landesregierung und eine Art »politischen Filter« durch die Vorgesetzten in der Redaktion geben könnte.
Dabei ging es beispielsweise um ein Interview, das ein NDR-Journalist habe führen wollen, was seine Vorgesetzten aber abgelehnt hätten. Der Redaktionsausschuss des NDR kam zwar zum Schluss, dass das Interview hätte geführt werden müssen. Den Verdacht der politischen Motivation mache man sich jedoch nicht zu eigen.
NDR weist Vorwurf zurück
Lorentzen und auch der NDR hatten den Vorwurf von politischer Einflussnahme zurückgewiesen. Der unabhängige Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hat eine Prüfung eingeleitet. NDR-Mitarbeiter forderten in einem Brief an den Landesfunkhausdirektor eine lückenlose Aufklärung. Es gehe um die Reputation des Senders.
Die Posten von Lorentzen und Stein übernehmen vorübergehend nach NDR-Angaben die Vize-Direktorin und Chefredaktionsmitglied Bettina Freitag und Redakteur Andreas Schmidt aus dem Bereich »Politik und Recherche«. Der Direktor des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein Thormählen ergänzte in dem Statement: »Ich möchte der guten Ordnung halber daran erinnern, dass die Unschuldsvermutung gilt.«