Pläne zur Presseförderung 180 Millionen Euro für Verlagshäuser – Kritik am Verteilungssystem

Der Bund will Presseverlage beim digitalen Wandel unterstützen. Die Förderung der Zeitungszustellung steht hingegen nicht im Haushaltsplan. Unabhängige Portale sprechen von Wettbewerbsverzerrung.
Lokalzeitung (gedruckt)

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Foto: Lino Mirgeler / picture alliance / dpa

Die Große Koalition will im nächsten Jahr Presseverlage mit 180 Millionen Euro Staatshilfe bei der digitalen Transformation fördern. Das ergaben die abschließenden Beratungen des Haushaltsausschusses des Bundestags in Berlin.

Der Plan entspricht damit einem Ende Oktober bekannt gewordenen Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums, in dem auch von 180 Millionen Euro für 2021 die Rede war. Eine genaue Förderrichtlinie ist bislang noch nicht bekannt.

Laut Konzept sollen die Förderung bekommen: Abonnementzeitungen (rund 59 Prozent), Abozeitschriften (rund 11 Prozent) und Anzeigenblätter (rund 30 Prozent) mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent, die Investitionen ins Digitale nachweisen können.

Förderung für Zeitungszustellung ist vom Tisch

Der Bundestag hatte im Sommer Hilfen von bis zu 220 Millionen Euro auf mehrere Jahre verteilt für Presseverlage beschlossen. Eine bereits im November davor vom Bundestag beschlossene Förderung speziell für die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern wird es hingegen nicht geben. Verlage klagen darüber, dass die Zustellung von gedruckten Presseprodukten für sie immer teurer werde, vor allem in ländlichen Gebieten. Die Auflagen sinken zugleich.

Kritisiert wird die jetzt angestrebte Förderung unter anderem von digitalen Verlegerinnen und Verlegern außerhalb etablierter Verlagsstrukturen. In einem offenen Brief  mahnt der neu formierte »Arbeitskreis Digitale Publisher« Wettbewerbsverzerrung auf Kosten jener an, »die in den vergangenen Jahren mit erheblichen Risiken und meist ohne jede Förderung neue journalistische Angebote aufgebaut haben« und »nicht auf eine langjährige Geschichte und hohe Rücklagen zurückblicken können«.

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Laut dem bisherigen Konzept soll die Förderung an die Auflagen von Zeitungen und Zeitschriften gekoppelt werden. Als neutraler Verteilungsmaßstab biete sich »die aktuelle Reichweite oder Auflage« an, hieß es dort.

»Eine Förderung von Medien ist nur dann sinnvoll, wenn sie der demokratischen Öffentlichkeit nutzt. Darum sollte nicht die Auflage das Kriterium einer möglichen Förderung sein, sondern Schaffung und Erhalt journalistischer Arbeit«, heißt es in dem von 20 digitalen Verlegerinnen und Verlegern unterzeichneten Brief. Sie fordern, »dass die Bundesregierung auf eine Förderung ausgewählter Medien verzichtet oder uns neue digitale Akteure gleich behandelt«.

Aber auch die herkömmlichen Medienanbieter murren. Der Präsident des Zeitungsverlegerverbands BDZV, Mathias Döpfner, hatte im November auf einem Branchentreffen etwa gesagt: »Wir versuchen, die Politik – um es konkret zu sagen – davon zu überzeugen, von dieser digitalen Innovationsförderung Abstand zu nehmen.« Er warb damals stattdessen erneut dafür, speziell die Zustellung von gedruckten Presseprodukten von staatlicher Seite zu unterstützen.

Auch Grüne und Linke unzufrieden

Kritik kommt auch von Fraktionen in der Opposition im Bundestag. Grüne und Linken hatten mit einem Antrag versucht, das Geld zunächst zu sperren, wie beide unabhängig voneinander am Freitag mitteilten. Die medienpolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Margit Stumpp, sagte: »Der Bundestag hätte die Mittel somit erst dann freigegeben, wenn die Bundesregierung dem Parlament ein Konzept vorlegt, das die Förderhöhe nicht an der Auflagenhöhe der Verlage bemisst, das Prinzip der Staatsferne wahrt sowie die lokale und regionale Medienvielfalt in den Mittelpunkt stellt.«

Die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, sagte: »Wenn es der Regierung wirklich um die Stärkung von Pressevielfalt und Qualitätsjournalismus geht, sollte sie die Gelder nicht nach dem Prinzip ›Wer hat, dem wird gegeben‹ verteilen«. Sie schlug das vor: »Die Subventionen sollten an die Einhaltung des Pressekodex gekoppelt werden, an den redaktionellen Anteil eines Titels und an gute Arbeitsbedingungen in den Redaktionen.«

sak/dpa

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