Dieser Beitrag wurde am 22.04.2016 auf bento.de veröffentlicht.
Kurz nachdem Jan Böhmermann sein Erdogan-Gedicht in die Öffentlichkeit getragen hatte, rief Angela Merkel beim türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an und bezeichnete das Gedicht als "bewusst verletzend". Jetzt räumt Merkel ein: "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler." Das sagte sie am Freitag in Berlin. Durch ihre Aussage sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle. (SPIEGEL ONLINE)
Dass sie die Staatsanwaltschaft ermächtigt hat, ein Verfahren gegen Böhmermann einzuleiten, hält die Kanzlerin aber nach wie vor für richtig. Gegen Böhmermann soll wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ermittelt werden; Grundlage ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs. (bento)