"Frontal 21" Wirbel um zurückgezogenen Bericht über AfD-Politiker

AfD-Politiker Tino Chrupalla: "Die Recherchen laufen noch"
Foto: Kay Nietfeld/ DPAHat das ZDF dem Druck einer Anwaltskanzlei, die auch für die AfD im Einsatz ist, nachgegeben und einen kritischen Beitrag über einen AfD-Politiker zurückgezogen? Das legte ein Tweet des "Tagesspiegel"-Journalisten Matthias Meisner nahe, der am Mittwochvormittag für Wirbel sorgte.
Für die Ausgabe des Politmagazins "Frontal 21", die am Dienstagabend im ZDF lief, war zunächst ein Beitrag über Tino Chrupalla angekündigt worden: Ehemalige Weggefährten des Anwärters auf den AfD-Parteivorsitz würden laut Sender schwere Vorwürfe gegen ihn erheben - er habe den Kreisverband Görlitz wie eine Sekte geführt, Kritiker seien mundtot gemacht worden.
Der #AfD-Politiker #Chrupalla habe den Kreisverband #Görlitz wie eine Sekte geführt, Kritiker seien mundtot gemacht worden - das wollte @Frontal21 gestern Abend dokumentieren. Doch nach einer Intervention des Kandidaten für die Gauland-Nachfolge kippte das @ZDF den Beitrag pic.twitter.com/dBWUlPEdeZ
— Matthias Meisner (@MatthiasMeisner) November 27, 2019
In der betreffenden Sendung lief jedoch kein Beitrag über Chrupalla, sondern über den Spendenskandal, in den die AfD seit Monaten verwickelt ist. Hatte eine Unterlassungserklärung, die die Anwaltskanzlei Höcker dem ZDF vor der Sendung zukommen ließ, den Beitrag gekippt? Zumindest präsentierte Meisner auf Twitter das Foto einer Unterlassungserklärung.
Spekulationen, die AfD oder Tino Chrupalla hätten eine Berichterstattung des ZDF verhindert, wies der Sender nun zurück und stellte klar, man habe die vom "Tagesspiegel" veröffentlichte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.
Tino Chrupalla wiederum betonte in einem Statement, das ZDF habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, wenn auch nicht die von Meisner öffentlich gemachte. Das ZDF habe "vielmehr eine eigene strafbewehrte Unterlassungserklärung verfasst und diese gestern (gegen 14:00 Uhr) unterzeichnet per Telefax übermittelt." Es liege also eine rechtswirksame Unterlassungserklärung vor. Diese beziehe sich auf die Vorab-Veröffentlichung einer Sendungsankündigung.
"Richtig ist, dass das ZDF einen Online-Text zurückgezogen und sich verpflichtet hat, eine Stellungnahme von Tino Chrupalla abzuwarten und ggf. zu berücksichtigen, also ohne Abschluss der Recherchen die Ankündigung nicht mehr zu publizieren", heißt es in einem Statement des Senders.
Chrupalla schrieb in seiner Stellungnahme, er habe innerhalb der von "Frontal 21" eingeräumten Frist geantwortet und "die falschen Vorwürfe" entkräftet. Zeitgleich habe er das ZDF abgemahnt, weil es die Vorwürfe trotz der laufenden Frist bereits veröffentlicht habe.
Das ZDF betonte in seinem Statement zum Fall: "Die Recherchen laufen noch, dementsprechend ist eine Berichterstattung weiter möglich."
Hinweis der Redaktion: Wir haben die Wiedergabe des Tweets von Matthias Meisner präzisiert. Zudem haben wir die Meldung um das Statement von Tino Chrupalla ergänzt.