Gewinnspielsender TV-Kommission verhängt Geldbußen gegen 9Live

Gewinnspielsendung bei 9Live: Bald an die Medienaufsicht zahlen?
Foto: 9LiveStuttgart - Irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Geldshows: Der Sender 9Live soll gegen die Vorschriften für TV-Gewinnspiele verstoßen haben.
95.000 Euro muss 9Live womöglich zahlen - als Bußgeld, festgelegt von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK). "Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.
Prof. Norbert Schneider, ZAK-Beauftragter für Programm und Werbung, erklärte, dass nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen, wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden seien, das Vertrauen schaffen könnten, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen seien. Diese Satzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten auf den Weg gebracht worden und gilt seit Ende Februar 2009.
Der Privatsender kündigte an, gegen die Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu wollen: Die Geschäftsführung von 9Live habe sichergestellt, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden.
Im Übrigen bestünden an der Rechtmäßigkeit der Satzung Zweifel, die derzeit vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überprüft würden.