Streit um "Schmähgedicht" Böhmermann geht in Berufung

Satiriker Jan Böhmermann
Foto: Oliver Berg/ dpaDie Entscheidung des Hamburger Landgerichts sei "offensichtlich fehlerhaft, ja absurd", sagte Christian Schertz gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" - wie das Blatt berichtet , hat der Anwalt von Jan Böhmermann Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, Teile des Schmähgedichts zu verbieten.
"Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren", sagte Schertz der "SZ". "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren." Christian Schertz bestätigte gegenüber SPIEGEL ONLINE den Vorgang. Bereits bei vergangenen Gerichtsterminen hatte der Jurist angekündigt, in Berufung zu gehen.
Das Hamburger Landgericht hatte am 10. Februar große Teile des "Schmähgedichts" verboten. Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Das Gericht gab damit einer privaten Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt. Im Mai 2016 hatte es bereits eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Erdogan hatte damals auch beim Auswärtigen Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt. Daraufhin gab die Bundesregierung auch den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei. Die Staatsanwaltschaft in Mainz stellte das Verfahren im Oktober 2016 ein.