Erster Beschluss in Böhmermann-Affäre Landgericht Hamburg verbietet Teile des "Schmähgedichts"

Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.
Foto: ZDFneoIn der Affäre um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist eine erste Entscheidung gefallen: Das Landgericht Hamburg sieht das Gedicht grundsätzlich als Satire an, verbietet allerdings weite Teile des Machwerks.
Die Richter gaben dem Antrag des türkischen Präsidenten teilweise statt und erließen eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der ZDF-Moderator darf den größeren Teil des Gedichts nicht wiederholen - wegen des ehrverletzenden Inhalts. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Das Gericht hält allerdings die Aussagen in dem Gedicht für zulässig, die sich mit dem Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. Mit den nicht untersagten Teilen des Gedichts werde in zulässiger Form harsche Kritik an der Politik Erdogans geäußert. Erlaubt bleiben Sätze wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz sagte: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch". Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet.
"Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht", sagte Schertz. "Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt."
Man werde daher auch hier Rechtsmittel prüfen und gegebenfalls auch überlegen, Erdogan zur sogenannten Hauptsacheklage aufzufordern, um notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken.
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hingegen zeigte sich zufrieden: "Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtsprechung in Deutschland."
Außer dem Presseverfahren in Hamburg ist in Mainz noch ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts anhängig. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung rund um das Strafverlangen der türkischen Regierung erteilt hatte.
Videochronik: Böhmermann gegen Erdogan