Erdogan-Beleidigung Verfahren gegen Böhmermann eingestellt

"Strafbare Handlungen waren nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen": Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten zu den Akten gelegt.
Jan Böhmermann

Jan Böhmermann

Foto: Britta Pedersen/ dpa

Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat ihre Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, "waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

Böhmermann hatte Erdogan Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" mit einem sogenannten Schmähgedicht angegriffen. Er wollte damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen.

Der Text handelte unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportierte außerdem Klischees über Türken. Daraufhin erstattete Erdogan Anzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Die Anzeige wurde erst möglich, nachdem die deutsche Bundesregierung in einer umstrittenen Entscheidung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hatte.

Privatklage Erdogans wird noch verhandelt

Laut dem betreffenden Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs steht auf Beleidigung eines ausländischen Staatschefs bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, da ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter nach deutschem Recht den Schutz ihrer Ehre genießen - egal ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten. Im Fall von Verleumdung drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft wertete das "Schmähgedicht" nun als von der Kunstfreiheit geschützt: "Dass mit einem Kunstwerk eine bestimmte Meinung zum Ausdruck gebracht wird, nimmt ihm nicht die Eigenschaft als Kunstwerk", heißt es in der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwältin. "Der in Rede stehende Beitrag dürfte als satirische Darbietung diesen Anforderungen genügen."

Mit der Entscheidung der Mainzer Staatsanwaltschaft sind jedoch noch nicht alle juristischen Streitigkeiten über das Schmähgedicht beigelegt: Am 2. November soll eine zivilrechtliche Klage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht kommen. Das Landgericht Hamburg hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger will nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken.

Im Video: Die Chronik Böhmermann vs. Erdogan

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hpi/dpa
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