Nach eingestelltem Strafverfahren Wie geht es weiter in der Affäre Böhmermann?

Das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan ist eingestellt worden. Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Und was folgt nun? Der Überblick.
Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.

Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.

Foto: ZDFneo

Worum ging es noch einmal bei der "Staatsaffäre Böhmermann"?

Die türkische Regierung hatte am 11. April in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Strafverfolgung von ZDF-Moderator Jan Böhmermann gefordert. Gegenstand war sein umstrittenes Erdogan-Gedicht, das Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte. Die Bundesregierung hatte dem Antrag Mitte April entsprochen und die Behörden ermächtigt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Warum musste die Bundesregierung prüfen?

Weil eine Strafverfolgung wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches  nur möglich ist, wenn ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Was war der Stein des Anstoßes?

In der Sendung "Neo Magazin Royale", die am Abend des 31. März bei ZDF neo ausgestrahlt wurde, trug Jan Böhmermann unter dem Titel Schmähkritik ein Gedicht vor, in dem dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan verschiedene potenziell beleidigende Attribute und Tätigkeiten zugeschrieben wurden.

Darunter sind Klischees über Türken mit rassistischen Anklängen ("Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner"), Pennälerhumor-Ausdrücke ("Die dumme Sau hat Schrumpelklöten"), persönliche Verunglimpfungen ("Sein Kopf so leer wie seine Eier"), Vermischungen von politischer Kritik und verrufenen sexuellen Praktiken ("Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen und dabei Kinderpornos schauen").

Das Gedicht war allerdings ausdrücklich eingebettet in eine Moderation, die Bezug nahm auf den satirischen Song "Erdowie, Erdowo, Erdowan" aus der NDR-Sendung "Extra 3", der zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei geführt hatte. Solche Beiträge seien in Deutschland durch die Kunst- und Pressefreiheit gedeckt, hatte Böhmermann erläutert: "Das darf man hier."

Anders sei dies bei einer herabwürdigenden Schmähkritik, die nicht erlaubt sei. "Vielleicht erklären wir das an einem praktischen Beispiel", kündigte der Satiriker an und trug dann das Schmähkritik-Gedicht vor - mit dem Hinweis: "Was jetzt kommt, das darf man nicht machen."

Wie reagierte das ZDF?

Das ZDF erwirkte am Nachmittag des 1. April die Löschung von Clips mit Jan Böhmermanns Schmähkritik von Videokanälen wie YouTube. Zudem wurde die "Neo Magazin Royale"-Folge zunächst aus der ZDF-Mediathek gelöscht und später um den umstrittenen Beitrag gekürzt wieder eingestellt. ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler betonte, man habe zwar bei "Satireformaten breite Schultern", aber es gebe auch "Grenzen der Ironie und der Satire. In diesem Fall wurden sie klar überschritten."

Was sagte die Bundesregierung?

Nachdem das Auswärtige Amt die Rechtslage geprüft hatte, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel das Thema in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an. Die Regierungschefs seien sich einig gewesen, "dass es sich um einen bewusst verletzenden Text handele", so der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert.

Was machte Jan Böhmermann?

Die Löschung des Gedichts kommentierte Jan Böhmermann auf Facebook mit den Worten: "Ich denke, wir haben heute am 1. April 2016 gemeinsam mit dem ZDF eindrucksvoll gezeigt, wo die Grenzen der Satire bei uns in Deutschland sind. Endlich!" Nachdem die Staatsanwaltschaft Mainz nach Anzeigen von Privatpersonen gegen Böhmermann und ZDF-Verantwortlichen strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen hatte, sagte der Satiriker seinen Auftritt bei der Verleihung der Grimmepreise ab, bei der er für seinen Beitrag "Varoufake" geehrt werden sollte. Nach einer vierwöchigen Pause setzte er Mitte Mai seine Sendungen wieder fort.

Wie urteilte die Bundesregierung?

Die Bundesregierung erteilte Mitte April die Ermächtigung zur Strafverfolgung. Damit wurde der Weg frei für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs.

Wie hat die Staatsanwaltschaft Mainz, die die Anzeige geprüft hat, entschieden?

Die Mainzer Staatsanwaltschaft teilte am Dienstagnachmittag mit, das Ermittlungsverfahren eingestellt zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen würde sich der Tatnachweis eines Beleidigungsdeliktes nicht mit dem erforderlichen Maß an Gewissheit führen lassen, so die Staatsanwaltschaft. Sie wertete das Schmähgedicht zudem als von der Kunstfreiheit geschützt: "Dass mit einem Kunstwerk eine bestimmte Meinung zum Ausdruck gebracht wird, nimmt ihm nicht die Eigenschaft als Kunstwerk", heißt es in der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwältin. "Der in Rede stehende Beitrag dürfte als satirische Darbietung diesen Anforderungen genügen." Die komplette Stellungnahme können sie hier nachlesen.  

Hat Böhmermann bereits auf die Entscheidung reagiert?

Einen Tag nach der Nachricht von der Einstellung der Ermittlung wandte sich Jan Böhmermann mit einer persönlichen Stellungnahme über seine Social-Media-Kanäle an die interessierte Öffentlichkeit. Darin gab er seiner Erleichterung Ausdruck, wieder ein "Quatschvogel" sein zu dürfen und dankte dem ZDF für seine Unterstützung. Sehr ernst wurde der Moderator, als er den Umgang mit kritischen Journalisten in der Türkei anprangerte - dagegen sei sein Fall "ein großer, trauriger Witz". Böhmermanns Satz "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates" hingegen kann auch als Aussage an die Adresse der Bundesregierung gewertet werden.

Sind damit alle juristischen Streitigkeiten um das Schmähgedicht beigelegt?

Nein, zunächst einmal hat ein Anwalt im Namen Erdogans Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz eingelegt. Zudem soll am 2. November noch eine zivilrechtliche Klage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht kommen. Das Landgericht Hamburg hat bereits eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der ein Großteil des Werkes nicht weiterverbreitet werden darf. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger will nun im Hauptsacheverfahren ein Komplettverbot des Gedichts erwirken. Die Aussichten darauf dürften mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz geringer geworden sein, zumal bereits die Einteilung von zulässigen und unzulässigen Teilen des Gedichts in der einstweiligen Verfügung juristisch umstritten ist. Sollte Erdogan dennoch erfolgreich sein, könnte Böhmermann neben der vollständigen Unterlassung noch zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden.

Wird die Affäre sonst noch Folgen haben?

Ja, nach dem Wirbel um ihre Entscheidung, das Strafverfahren gegen Böhmermann zu zulassen, kündigte Merkel an, den umstrittenen Strafparagrafen zur Beleidigung ausländischer Staatschefs abzuschaffen. Paragraf 103 des Strafgesetzbuches sei nach Auffassung der Bundesregierung "für die Zukunft entbehrlich", sagte sie. Der entsprechende Gesetzentwurf solle"spätestens im Januar" 2017 im Kabinett behandelt werden.

feb/hpi
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