Gerichtsurteil zu RTL-Sendung "Super Nanny" verletzt sehr wohl die Menschenwürde
Hamburg/Hannover - Für RTL war die "Super Nanny" stets eine pädagogische Wohltat. "Ob Dauerstreit, Gewalt oder Hyperaktivität - bei Stress in der Familie hilft die erfahrene Diplom-Pädagogin Katharina Saalfrank", so bewarb der Sender einst die inzwischen eingestellte Doku-Soap, in der überforderte Eltern beim Umgang mit Erziehungsproblemen beraten werden sollen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) konnte diese Selbsteinschätzung nicht bestätigen. Im Gegenteil: "Das Kind wird in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert", erklärte das Organ der Landesmedienanstalten, das für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zuständig ist, über eine Folge der RTL-Serie aus dem Jahr 2011. Darin hatte eine Mutter ihre weinenden und verängstigten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen.
Gegen diese Beanstandung durch die KJM hatte RTL Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Doch das Gericht wies diese Klage jetzt ab: "Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder (...) das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen 'Teaser', um Zuschauer anzulocken", heißt es unter anderem in der Begründung.
Nach Auffassung von RTL kann von einer Verletzung der Menschenwürde keine Rede sein, da es keine gezielte Herabwürdigung der Kinder gegeben hätte. Der Sender stützt sich auch auf die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die vorab keine Bedenken gegen eine Ausstrahlung der Sendung hatte und auch keinen Verstoß gegen die Menschenwürde sah.
Das Gericht sah dies anders, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. RTL bedauerte den Gerichtsentscheid und will eine Berufung prüfen. Die Sendung mit Katharina Saalfrank war bereits 2011 eingestellt worden.