Rundfunkgebühren Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen Bürger künftig keinen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung mehr entrichten. Entsprechende Formulare für die Befreiung liegen nun vor.
Rundfunkgebühren

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Foto: Arno Burgi/ dpa

Bürger, die eine Zweitwohnung besitzen, können ab sofort die Befreiung von Rundfunkgebühren dafür beantragen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ein Antragsformular auf seiner Webseite  zur Verfügung gestellt. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular auch zusenden lassen.

Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Fax an den Beitragsservice geschickt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung nötig, aus der die Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Die Hauptwohnung wie auch die Nebenwohnungen müssen auf den Antragsteller angemeldet sein. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.

Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist die Befreiung grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli möglich. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.

Das Bundeverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Juli entschieden, dass für eine Zweitwohnung keine Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen. Ansonsten urteilten die Richter: "Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar."

kae/dpa
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