"Tatort Internet" Medienwächter rüffeln RTL-2-Reihe

Potentielle Sexualstraftäter, denen die Sendung "Tatort Internet" auf der Spur war, seien nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden, urteilt eine Kommission der Landesmedienanstalten. RTL 2 habe damit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen.
"Tatort Internet"-Unterstützerin Stephanie zu Guttenberg: Unzureichende Anonymisierung

"Tatort Internet"-Unterstützerin Stephanie zu Guttenberg: Unzureichende Anonymisierung

Foto: DPA/ RTL2

Hamburg/Stuttgart - Die RTL-2-Reihe "Tatort Internet" hat in den Augen der deutschen Medienaufsicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am Dienstag in Stuttgart mitgeteilt. Die Beanstandungen betrafen die ersten beiden Folgen der viel diskutierten Reihe, die am Montagabend mit einer Doppelfolge zu Ende ging.

Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten, die insgesamt vier Folgen geprüft hatte, verstießen die ausgestrahlten Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, wonach die Persönlichkeitsrechte hinreichend gewahrt werden müssen.

Die ZAK kritisierte, dass in den beiden ersten Folgen am 7. und 11. Oktober die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht worden seien, so dass ihr soziales Umfeld sie durchaus hätte identifizieren können. Tatsächlich waren Männer, die in der Sendung zu sehen waren, erkannt worden - ein 61-jähriger Kinderdorf-Heimleiter wurde daraufhin einige Tage lang vermisst. In den beiden anderen geprüften Folgen vom 18. und 25. Oktober wurden die Informationen so weit reduziert, dass kein Verstoß gegen das Rundfunkrecht vorgelegen habe.

In der Sendung "Tatort Internet" legte RTL 2 Spuren für potentielle Sexualstraftäter aus, indem scheinbar Minderjährige in Internet-Foren kommunizierten. Einige, vornehmlich ältere, Männer gingen in den Chats auf die Jugendlichen ein und verabredeten sich mit eindeutigen Absichten mit ihnen. Der Sender stellte sie dann zur Rede. In der Auftaktfolge unterstützte auch Stephanie zu Guttenberg, Ehefrau von Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), das RTL-2-Format.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die die Sendungen zuvor geprüft hatte, hatte keine Verstöße gegen den Jugendschutz feststellen können. Die Vorsitzenden der ehrenamtlichen Gremien der Landesmedienanstalten haben nach ZAK-Auskunft das Thema nun auf die Tagesordnung der Gremienvorsitzendenkonferenz gesetzt: Unter anderem soll darüber diskutiert werden, wie man in journalistisch vertretbaren Formen mit solchen sensiblen Themen umgehen kann.

Über eine Fortsetzung der Sendung ist nach Angaben einer Sprecherin bei RTL 2 noch keine Entscheidung gefallen.

feb/dpa
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