»ZDF Magazin Royale« »Welt«-Herausgeber Aust erwirkt einstweilige Verfügung gegen Satireplakat von Böhmermann

Nicht verwechseln: Dieses Bild zeigt nicht den Schauspieler Volker Bruch, sondern den Moderator Jan Böhmermann
Foto: Jens Koch / ZDFIn seiner Satireshow »ZDF Magazin Royale« erklärte Moderator Jan Böhmermann die FDP vergangenes Jahr zur neuen RAF. Dafür zeigte er auch ein fiktives Fahndungsplakat, was er vorab twitterte und das neben FDP-Politikern auch Journalisten zeigte. Auch ein angebliches Foto des »Welt«-Herausgebers Stefan Aust war darauf zu sehen. Nun habe Aust gegen die Sendung vom 25. November 2022 eine einstweilige Verfügung erwirkt, twitterte Böhmermann zunächst.
🚨Die FREIHEITSTERRORISTEN morden weiter: WeLT-Anführer Stefan Aust (Abb. ähnlich) lässt vor dem Comedylandgericht Hamburg per Einstweiliger Verfügung das ZDF Magazin Royale vom 25.11.2022 canceln!
— Jan Böhmermann 🤨 (@janboehm) January 5, 2023
Was hat der brandgefährliche Pferde-Erdogan gegen das Grundgesetz der BRD? #rafdp pic.twitter.com/YRXsrd1FbF
Ein Pressesprecher des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigte gegenüber dem SPIEGEL, dass Aust einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht hat. Es gehe aber nicht um die Sendung als Ganzes, sondern um ein Foto auf einer Art Collage, das in der Sendung vom 25. November gezeigt wird.
»Sowohl in der Vorankündigung der Sendung als auch in der Sendung selbst wurde eine Fotocollage gezeigt im Stil eines Fahndungsaufrufs aus den Siebzigerjahren – überschrieben mit ›Linksradikale Gewalttäter – Lindner/Lehfeldt-Bande‹.« Unter anderem werde ein Bild gezeigt, das unterschrieben ist mit »Aust, Stefan Reinhard, 1.7.46 Stade«. »Problem an der ganzen Sache ist: Die Fotografie zeigt nicht Stefan Aust, sondern den Schauspieler Volker Bruch, der im Film ›Der Baader Meinhof Komplex‹ Stefan Aust gespielt hat.« Der Film beruht auf dem fast gleichnamigen Sachbuch des ehemaligen SPIEGEL-Chefredakteurs Aust.
Der Zuschauer könne das nach Auffassung des Landgerichts nicht anders verstehen, als dass die abgebildete Person Stefan Aust sei. Das ist sie aber nicht. Somit sei das eine Persönlichkeitsverletzung. Das Landgericht hat Aust recht gegeben. Die Verbreitung des vermeintlichen Aust-Fotos mit diesen Zeilen ist damit seit diesem Donnerstag untersagt.
Das ZDF muss nun entscheiden, wie es weiter vorgeht. Das Foto darf jedenfalls nicht mehr mit dieser Bildunterschrift gezeigt werden. Der Sender könnte das Bild etwa in der Sendung ausblenden oder die Folge ganz aus der Mediathek entfernen.
Die Aktion Böhmermanns führte damals zu gemischten Reaktionen, etwa auf Twitter. Während einige Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel schrieben, Böhmermann habe damit gewissen Medien und Politikerinnen und Politikern den Spiegel vorgehalten und »den richtigen Knopf gedrückt« , twitterten andere beispielsweise, dass es sich dabei um »Heimtücke« handle.