Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ZDF muss Wahlwerbespot der NPD nicht senden

ZDF-Logo: Juristischer Erfolg gegen die NPD
Foto: Arno Burgi/ picture alliance / dpaFernsehsender weisen bei der Ausstrahlung von Wahlwerbespots stets darauf hin, dass die Parteien allein für den Inhalt verantwortlich sind. Im Fall eines NPD-Spots zur Europawahl am 26. Mai wollte es das ZDF aber nicht dabei belassen und strebte eine juristische Klärung an.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat nun entschieden, dass der Sender den Werbespot ablehnen darf. Das berichtet die "Rhein-Zeitung" aus Koblenz . Der NPD-Film verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze. Der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", zitiert das Blatt aus der Urteilsbegründung.
Der 2. Senat am Oberverwaltungsgericht in Koblenz habe noch am Freitagabend unter Vorsitz von Präsident Lars Brocker die Beschwerde der Partei zurückgewiesen und die Mainzer Entscheidung bestätigt.
Noch ist unklar, ob die NPD die Mainzer und Koblenzer Entscheidungen akzeptiert. Sollte sie diese erneut anfechten, wäre die nächste Instanz das Bundesverfassungsgericht.
Auch das Deutschlandradio hat einen NPD-Spot abgelehnt. Nach Ansicht des Hörfunksenders erfüllt der Beitrag den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das Deutschlandradio hat der Partei die Möglichkeit gegeben, eine neue, rechtlich unbedenkliche Version einzureichen.