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Berlin Wegen Kopftuch abgelehnt - Lehrerin wird nun doch entschädigt

Weil sie Kopftuch tragen, sollen zwei Lehrerinnen nicht an Berliner Schulen angestellt worden sein. Ihre Klage dagegen blieb erfolglos. Nun hat das Landesarbeitsgericht einer der Klägerinnen eine Entschädigung zugesprochen.
Frau mit Kopftuch in Berlin (Symbolbild)

Frau mit Kopftuch in Berlin (Symbolbild)

Foto: Wolfgang Kumm/ picture alliance/dpa

Das Berliner Arbeitsgericht hatte geurteilt - und im vergangenen Mai die Entschädigungsklagen zweier Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Sie hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden.

Das Gericht berief sich auf das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern allgemeinbildender Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt.

Am Dienstag hat das Landesarbeitsgericht Berlin einer der beiden Klägerinnen nun doch eine Entschädigung zugesprochen (Aktenzeichen: 7 Sa 963/18). Sie bekommt eineinhalb Monatsgehälter, nach Angaben des Sprechers sind das 5159 Euro.

Die Frau hatte sich als Quereinsteigerin mit Informatikstudium an einer Sekundarschule, einem Gymnasium und einer Berufsschule beworben. Für die Berufsschule, für die das Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt die Klägerin kein Angebot.

Das Landesarbeitsgericht befand, die Frau sei in dieser Situation im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Denn im Bewerbungsgespräch sei es von Anfang an auch um ihr Kopftuch gegangen.

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dbate

Gleichwohl stellte das Gericht das Neutralitätsgesetz nicht infrage. Es sei verfassungskonform auslegbar. Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht.

Berlin will Revision einlegen

Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen, wie die Anwältin des Landes, Seyran Ates, ankündigte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor drei Jahren ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Seither hat jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen entwickelt, wie mit muslimischen Lehrerinnen an Schulen umzugehen ist.

nil/dpa
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