Urteil in Berlin Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Frau mit Kopftuch (Archiv)
Foto: Wolfgang Kumm/ picture alliance / dpaEine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies in erster Instanz eine Klage der Frau ab.
Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst.
Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte, sie sieht sich aufgrund ihrer Religion benachteiligt. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.
An der Grundschule hatte sie nur einen Tag unterrichtet und war dann freigestellt worden. Später wurde sie an einem Oberstufenzentrum eingesetzt, wo sie eine Willkommensklasse unterrichten sollte.
Die Zulässigkeit von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern ist immer wieder Thema vor Gericht - und wird immer wieder anders entschieden. Im Februar 2017 hatte das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg einer anderen Lehrerin, die wegen eines Kopftuchs abgelehnt worden war, Schadensersatz gezahlt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor drei Jahren ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches gehe noch keine Gefahr aus.
Seither hat jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen entwickelt, wie mit muslimischen Lehrerinnen an Schulen umzugehen ist.
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