Befristungsregel für Wissenschaftler Zwölf-Jahres-Regel soll fallen
Frage: Aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung kommt die Nachricht, dass die berühmt-berüchtigte Zwölfjahresregelung für Nachwuchsforscher fallen soll. Die Vorgängerin von Annette Schavan, Edelgard Bulmahn, hatte sie installiert. Warum jetzt dieser Vorstoß?
Andreas Storm: Dieser Vorstoß ist dringend erforderlich, damit wir Nachwuchsforschern wieder eine Perspektive geben können. Denn wir haben ja derzeit die Situation, dass für all die Forscher, die nach einer befristeten Anstellung nach zwölf Jahren nicht den Ruf auf eine Professur bekommen haben, in der Regel nur die Alternative bleibt: Weg ins Ausland oder aber eine ganz andere Beschäftigung, im Extremfall die Arbeitslosigkeit. Deswegen wollen wir nun eine Neuregelung machen, die dann über die zwölf Jahre hinaus auch eine weitere befristete Anstellung im Bereich der Drittmittelfinanzierung ermöglicht.
Frage: Unter welchen Bedingungen wäre die Verlängerung dann möglich?
Storm: Die Bedingungen sind, dass es überwiegend eine Drittmittelfinanzierung sein muss, also ein Drittmittelforschungsprojekt. Es gibt keine zeitliche Vorgabe, es ist nicht zwingend eine Begrenzung beispielsweise auf fünf oder sechs Jahre notwendig, wie das in der Vergangenheit einmal diskutiert worden ist. Im Einzelfall kann es auch sein, dass man längere Forschungsprojekte hat - also beispielsweise im Extremfall ein Forschungsprojekt, das acht Jahre dauert. Auch da wäre es möglich, einen solchen Arbeitsvertrag zu machen, der ermöglicht, das gesamte Forschungsprojekt dann mit dem Mitarbeiter abzuschließen.
Frage: Ab wann könnte die Regelung in Kraft treten?
Storm: Eine solche Regelung kann in Kraft treten unmittelbar nachdem sie das Parlament beschlossen hat. Das wäre voraussichtlich im Frühjahr 2007. Wir wollen im Herbst in die Gesetzgebung eintreten. Und ich gehe einmal davon aus - das haben die ersten Reaktionen gezeigt -, dass wir hier eigentlich offene Türen einrennen bei allen, die für die Gesetzgebung relevant und beteiligt sind. Aber vor allen Dingen im Bereich der Wissenschaft, der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen gibt es auf breiter Front zustimmende Signale.
Frage: Wie schätzen Sie die Folgen dieser Lockerung ein, zum Beispiel für jetzige Juniorprofessuren?
Storm: Bei Juniorprofessuren kann dieses auch einen sehr positiven Effekt haben. Denn mal angenommen, ein Juniorprofessor hat nicht die Zusage, dass er anschließend in eine ordentliche Professur übernommen wird, dann könnte natürlich ein solcher befristeter Drittmittelvertrag ihm auch eine weitere Brücke ermöglichen. Auch dafür wäre diese Neuregelung interessant.
Frage: Was ist mit der finanziellen Förderung der Juniorprofessuren durch das Bildungsministerium, die ja 2004 ausgelaufen ist? Seither ist die Zahl der Juniorprofessuren etwas zurückgegangen.
Storm: Wir haben ja jetzt eine insoweit veränderte Lage, dass in allen Bundesländern mittlerweile die rechtlichen Voraussetzungen für die Juniorprofessur geschaffen worden sind. Und ich gehe davon aus, dass wir auf breiter Front in den Ländern ein großes Interesse haben, dass die Juniorprofessuren weitergeführt werden. Die pessimistischen Betrachtungen, die angestellt wurden, sind aus meiner Sicht so nicht begründet.
Das Interview führte Ulrike Burgwinkel, Campus & Karriere, Deutschlandfunk