Bewerbung Jetzt bloß nichts Falsches sagen
Das Vorstellungsgespräch läuft gut - bis sich der potenzielle Chef plötzlich nach der Familienplanung erkundigt. Darf der das? Darf er gar nicht. Aber wer deshalb die Contenance verliert, schießt sich aus dem Kandidatenrennen: "Bewerber sollten bei ihrer Reaktion generell souverän und sachlich bleiben", empfiehlt die Bewerbungstrainerin Silke Heil aus Graben-Neudorf bei Karlsruhe.
"Nicht erlaubt sind grundsätzlich alle Fragen, die mit der zu besetzenden Stelle nichts tun haben, also insbesondere solche nach den persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen", sagt Verena Rottmann, Rechtsanwältin aus Hamburg. So gehe den potenziellen Arbeitgeber der Familienstand ebenso wenig etwas an wie die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers oder eventuelle Vorstrafen. "Es sei denn, es geht um eine Stelle als Kassiererin oder eine Position in einer Bank", fügt Heil hinzu.
Genauso wenig dürfen Diskriminierungsmerkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) abgefragt werden: Tabu sind Fragen nach der Rasse, der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder dem Alter eines Bewerbers.
"Ruhe bewahren, Füße stillhalten"
Im Falle einer Ablehnung könnten solche Fragen als Indiz für eine Diskriminierung gelten, sagt Anwältin Rottmann. Eine Ausnahme ist die Frage nach der Religion bei kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen - etwa an Bewerber in einem katholischen Kindergarten.
Dagegen dürfen Personaler weder nach einer Gewerkschafts- oder einer Parteizugehörigkeiten fragen, erklärt Michael Felser, Anwalt für Arbeitsrecht aus Brühl bei Köln. Diese seien durch das AGG beziehungsweise durch das Grundgesetz geschützt.
Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind nur zulässig, wenn für die Tätigkeit eine bestimmte körperliche Verfassung erforderlich ist. "Geht es beispielsweise um die Stelle einer Arzthelferin, kann die Frage nach ansteckenden Krankheiten wie beispielsweise Tuberkulose berechtigt sein", so Verena Rottmann.
Sieht sich der Bewerber im Vorstellungsgespräch trotzdem mit solchen Fragen konfrontiert, sollte er den Arbeitgeber nicht offensiv auf die Unzulässigkeit hinweisen. Auch auf die Frage nach weiteren Bewerbungen sollten Bewerber ruhig, aber diplomatisch reagieren: "Ich habe mich noch bei anderen Unternehmen im Umfeld beworben. Da das noch nichts Festes ist, hoffe ich, Sie haben dafür Verständnis, dass ich dazu nichts sagen möchte", schlägt Silke Heil als Antwort vor.
"Möglicherweise interessiere sich der Personaler gar nicht für die Antwort auf die gestellte Frage, sondern sehr viel mehr dafür, wie Sie mit der Situation umgehen", sagt Carsten Buchberger, Recruitingberater aus Hamburg. Daher laute die erste Empfehlung: "Ruhe bewahren und Füße stillhalten" - und auf keinen Fall Unsicherheit zeigen.
Miriam Braun, tmn