Juniorprofessur Zur Wiedervorlage
Ein Gesetzentwurf "zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich" verdient sich auch einen komplizierten Inhalt. Und tatsächlich: Mit der Gesetzesinitiative "werden unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die im 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes enthaltenen Regelungen zur Personalstruktur erneut erlassen und die bisheringen Befristungsregelungen rückwirkend zum 23. Februar 2002 wieder in Kraft gesetzt", heißt es in einer Mitteilung des Bundesbildungsministeriums vom Mittwoch.
Einfacher gefasst ließe sich das Vorhaben der Bundesregierung ungefähr so zusammenfassen: Von den Hochschulen soll die Gefahr abgewendet werden, dass sich befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter auf Dauerbeschäftigung einklagen. Sodann sollen die Länder die Habilitation langfristig durch die Juniorprofessur ersetzen, sie können dazu aber nicht gezwungen werden, weil dies das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte.
Länder müssen zustimmen
Um die Juniorprofessur zu retten, hat das Bundeskabinett seine Pläne, die die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses reformieren sollen, in abgespeckter Form erneut vorgelegt. Mit der Novelle soll zunächst Rechtssicherheit für bereits bestehende Verträge geschaffen und das Qualifikations-Instrument der Juniorprofessur gesichert werden. Die Neuregelung soll Anfang 2005 in Kraft treten. Allerdings müssen dazu die Länder zustimmen.
Die Karlsruher Richter hatten im Juli die seit 2002 geltenden Regelungen zur Juniorprofessur gekippt. Der Bund habe seine Gesetzgebungskompetenz überschritten, hieß es zur Begründung. Mit der Gesetzesnovelle von heute will der Bund diese Bedenken der Richter ausräumen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war auch die rechtliche Grundlage für befristete Verträge an Hochschulen ins Wackeln geraten. Die Hochschulen befürchteten, dass tausende zwischenzeitlich befristet angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter nun die Chance hätte, sich auf Dauerstellen einzuklagen - mit verheerenden sozialen Folgen für die Haushalte. Das neue Gesetz soll die befürchtete Klagewelle verhindern.
"Wir bieten jungen Wissenschaftlerinnnen und Wissenschaftlern international herausragende Chancen und rechtlich sichere Arbeitsplätze", erklärte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD).
Ursprüngliches Ziel der Reform des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 2002 war es, die Abwanderung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften zu verhindern, weil diese durch den langen Weg zur Professur in Deutschland abgeschreckt wurden. Die Juniorprofessur soll es Nachwuchsforschern möglich machen, schon mit Anfang 30 direkt nach der Doktorarbeit eigenständig zu forschen und zu lehren.
Dies sah die bisherige Hochschulkarriere erst nach einer Habilitation vor, die in Deutschland durchschnittlich mit 40 Jahren erreicht wird. Die bislang verbindliche Habilitation und die damit meist verbundene Assitenzzeit sollten mittelfristig entfallen.
Verschlankte Version
Genau in diesem Punkt pfiffen die Verfassungsrichter die Bundesregierung aber zurück: Mit solchen Vorgaben überschreite die Bundesregierung ihrer Kompetenzen zu Lasten der Bundesländer.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist es nun denkbar, dass die Bundesländer jeweils eigene Wege der Qualifizierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs präferieren, sei es die Juniorprofessur oder den "klassischen" Weg der Habilitation.
Allerdings erklärten die Wissenschaftsminister der beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Peter Frankenberg (CDU) und Jürgen Zöllner (SPD) am Mittwoch, es müsse bald eine Kompromiss zwischen Bund und Ländern erreicht werden. "Im Interesse der Rechtssicherheit für die Hochschulen und zumal für den wissenschaftlichen Nachwuchs, der von diesem Qualifizierungsweg profitiert, muss die entsprechende Neuregelung des Hochschulrahmengesetzes so schnell wie möglich erfolgen", ließen die beiden Minister heute in Stuttgart und in Mainz verlauten.
Die jetzt geplante Reparatur-Novelle werde von den Ländern begrüßt, weil sich der Bund dabei "auf das absolut Notwendige zur Regelung der Juniorprofessur beschränkt und den Qualifizierungsweg der Habilitation nicht mehr diskriminiert". Mit anderen Worten: Wenn ein Bundesland daran festhalten will, dass sich Professoren auch zu habiltieren haben, dann kann es das weiterhin tun.
Bisher wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums Fördermittel für 933 Juniorprofessur-Stellen an 65 Universitäten in zehn Bundesländern bewilligt. Rund 600 Stellen sind bereits besetzt.