Lehrer als Lückenbüßer Sommerferien in der Arbeitslosigkeit
Für Tausende von Lehrern bedeuten sechs Wochen Sommerferien keine Freude, sondern Arbeitslosigkeit und Geldmangel. Besonders in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen junge Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien oft Arbeitslosengeld beantragen. Andere Bundesländer haben diese von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisierte Praxis inzwischen geändert.
Als "Saisonarbeitslosigkeit" bezeichnet die Bundesagentur das Phänomen, das nicht verbeamtete Lehrer trifft. "Es geht vor allem um jüngere Lehrer, die etwa eine Schwangerschaftsvertretung übernehmen und befristet eingestellt werden", erklärt BA-Sprecherin Adriana Galunic.
Teilweise enden die Verträge zum Schuljahresende, damit auch die Gehaltszahlung. Während der Sommerferien müssen die Lehrer Arbeitslosengeld I beantragen - oder sogar ALG II, wenn sie noch nicht ausreichend Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, was bei Junglehrern oft der Fall ist. Nicht die Bundesländer, sondern die Arbeitsagentur muss zahlen, wenn der Lehrer im Sommer von Stütze lebt.
"In den Monaten Juli und August werden auffallend viele Lehrer entlassen. Nach den Sommerferien sinkt die Arbeitslosigkeit von Lehrern schlagartig wieder", heißt es in einem Papier der BA. Im Sommer 2007 seien bundesweit knapp 7000 Lehrer in diesen beiden Monaten arbeitslos gewesen, darunter 5400 jüngere: "Besonders auffällig ist, dass der erhöhte Zugang an jungen Lehrern in die Arbeitslosigkeit und die gut sechswöchige Erhöhung des Bestandes an arbeitslosen Lehrern seit Jahren in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, aber auch in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beobachtet werden kann."
"Keine Überlegungen, das zu ändern"
In Baden-Württembergs Schulministerium ist man sich keiner Schuld bewusst. Es handele sich um Vertretungslehrer mit befristeten Verträgen, somit könne von Entlassung keine Rede sein, heißt es dort. In Niedersachsen reagiert das Ministerium ähnlich: Es handele sich um Verträge, die an einen Vertretungsgrund gekoppelt seien und damit solange gelten, bis der Vertretungsgrund wegfalle. "Da gibt es im Moment keine Überlegungen, das zu ändern", sagt Sprecher Stefan Muhle.
Diese Argumentation stößt in der Bundesagentur für Arbeit auf wenig Verständnis. Aus ihrer Sicht ärgerlich: Oft müssten sich Lehrer arbeitslos melden, obwohl schon Zusagen für eine Wiedereinstellung oder Vertragsverlängerung im nächsten Schuljahr vorlägen. "Die fraglichen Bundesländer handeln legal, aber nicht legitim, indem sie mit den Lehrern faktisch Kettenverträge schließen", kritisiert die BA. Diese Praxis reize "die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts bis an die Grenzen aus".
Auch der Bundesrechnungshof kritisierte bereits 2001 in einem Gutachten, "dass sich die Länder eines Teils ihrer Arbeitgeberverpflichtungen zu Lasten des BA-Haushalts entledigen, der Bund oder die BA jedoch keine praktische Handhabe besitzen, um dem entgegenzuwirken". Die Bundesagentur schätzt die zusätzliche Belastung auf rund 17 Millionen Euro. Die Notwendigkeit sei "mehr als fraglich" - schließlich kämen die anderen Länder, darunter der wirtschaftlich schwächere Osten, ohne Saisonarbeitslosigkeit bei Lehrern aus.
Hessen und Rheinland-Pfalz machen reinen Tisch
Außerdem könnten die scheinbar arbeitslosen Lehrer während der Sommerferien gar nicht sinnvoll vermittelt werden: Zum einen fühlten sie sich ihrem Beruf und ihrem Arbeitgeber verpflichtet, zum anderen hielten sie mündliche Wiedereinstellungszusagen davon ab, nach anderen Jobs zu suchen. Sollten sie sich aber doch dafür entscheiden, den Arbeitgeber und damit in der Regel den Beruf zu wechseln, "verlieren die Länder dauerhaft hochqualifizierte Fachkräfte, die sie ja immerhin während der zweijährigen Referendariatsphase mit erheblichem Aufwand (und entsprechenden Kosten) ausgebildet haben", heißt es in dem Papier.
Das nordrhein-westfälische Schulministerium verweist auf das juristische Problem der "Anschlussbeschäftigung": Eine Zusage des Schulleiters auf Weiterbeschäftigung nach den Ferien reiche nicht aus, um die Lehrer auch zwischen den Schuljahren zu bezahlen. Wenn Lehrer vor Beginn der Sommerferien nachweisen könnten, dass sie im neuen Schuljahr weiterbeschäftigt würden, dann würden sie auch bezahlt - aber für den Nachweis seien die Bezirksregierungen zuständig. Diese seien vom Ministerium aufgefordert worden, entsprechend zu agieren.
In Hessen soll die kritisierte Praxis bald der Vergangenheit angehören: Am 27. Mai beschlossen alle Landtagsfraktionen einstimmig eine Änderung, wie das Schulministerium betont. Und Rheinland-Pfalz weist den Vorwurf der BA gänzlich zurück: Seit dem Schuljahr 2007/08 würden nur noch Vertretungsverträge geschlossen, die erst sechs Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres abliefen, sagt Ministeriumssprecher Wolf-Jürgen Karle. Und davor habe man Lehrern die Sommerferien nachträglich vergütet, wenn sich erst im Lauf der Ferien herausgestellt habe, dass sie auch im neuen Schuljahr als Vertretung benötigt würden.
Mirjam Mohr, AP