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Uni-Marathon Nach 20 Jahren endlich habilitiert

Nun hat er die Hochschullehrerprüfung bestanden - nach einem akademischen Ausdauertraining der krassen Art: Volle zwei Jahrzehnte lang lag ein Lateinlehrer im Streit mit der Düsseldorfer Uni. Seine Habilitation gelang erst auf Druck der Gerichte und der Politik.
Von Hermann Horstkotte

Die Geschichte wiederholt sich rund 2000 Mal im Jahr. Nachwuchswissenschaftler, meist Mitte 30 oder etwas älter, bestehen die Hochschullehrerprüfung für die Unikarriere, hauptsächlich in den Buchwissenschaften wie den Philologien oder der Juristerei und in der Medizin. Kaum ein halbes Prozent der Bewerber fällt durch, das sind weniger als bei jeder anderen Prüfung von der Schule über den Führerschein bis zum Doktorexamen.

Aber diesmal, Anfang Dezember an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ging es um einen krassen Ausnahmefall.

Der Kandidat, schon Mitte 50, war mit seiner Prüfungsschrift über Schimpfworte in einer Bibelübersetzung mehrmals rechtswidrig ausgebremst worden. In seinem "opus magnum" habe er Hebraismen überschätzt und moderne sprachwissenschaftliche Theorien nicht genügend berücksichtigt, lauteten die zwei wichtigsten Einwände. Mehrere Gutachter indes werteten die Arbeit weitaus positiver.

Erst nach einem zähen Rechtsstreit über volle zwei Jahrzehnte gab die Philosophische Fakultät durch einen gerichtlichen Vergleich endlich nach. Sie nahm die Arbeit genau in dem Wortlaut an wie 1987 vorgelegt. Der Autor Michael W. belegt damit Platz 2 im akademischen Ausdauertraining, nach dem All-Time-High des Mediziners Walter Laabs, der für seine Habilitation bis Februar 2006 ein knappes Vierteljahrhundert kämpfen musste.

Minister an Uni: Bringt es zu Ende

Jetzt, kurz vor Nikolaus, stand W. noch die mündliche Prüfung bevor: Vortrag mit Diskussion über den "Evangelisten Lukas und den Historiker Thukydides", den Vater der politischen Geschichtsschreibung vor knapp 2500 Jahren. Und das Prüfungszeremoniell wurde zu einem glänzenden Verhüllungsspiel in der akademischen Scheinwelt - mit ministerieller Intervention und drohenden Schadenersatzforderungen des Prüflings.

Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart persönlich hatte mit einem Schreiben an den Unirektor sein Interesse am Fortgang der Sache signalisiert. Im Gerichtsvergleich war dann festgelegt worden, dass ein Vertreter des Ministeriums, dem Mündlichen beiwohnte: "als Beobachter des ordnungsgemäßen Ablaufs", wie Uni-Dekan Ulrich von Alemann SPIEGEL ONLINE erläuterte. Das ist ein Novum in der langen Geschichte des Habilitationswesens. Am Ende wurde der Kandidat von rund zwei Dutzend kritisch zuhörenden Professoren "mit sehr großer Stimmenmehrheit" habilitiert, so von Alemann.

Und wehe, wenn nicht - nur für den Fall des endgültigen Bestehens hatte W. auf Schadenersatz verzichtet. Der Anspruch ist schon seit der Habilitation Laabs klar, die letztlich durch das Gericht erfolgt war. Damals hatte Ulrich Lau, Sprecher am Oberverwaltungsgericht Münster, SPIEGEL ONLINE erklärt: "Einkommensverluste kann der Habilitierte im Prinzip ebenso geltend machen wie beispielsweise ein Beamter, der rechtswidrig nicht befördert wurde." Diese drückende Sorge ist die Uni Düsseldorf jetzt los.

Uni an Prüfling: Ende gut, alles gut

Formell lag die Prüfungsentscheidung bei einem Gremium überwiegend fachfremder Professoren als Spiegelbild der ganzen Philosophischen Fakultät mit ihrem Fächermix von den Erziehungs- über die Ostasien- bis zu den Sportwissenschaften. Richter Lau hatte allerdings schon im Falle Laabs klargestellt: "Die Prüfung durch Experten behält immer den Vorrang vor dem Votum eines darüber hinaus erweiterten Prüferkreises."

Nachdem Experten W.s Habilitationsschrift durchgewinkt hatten, konnte ein bunterer Kreis den Prüfling überhaupt nicht mehr zu Fall bringen. Das sei allenfalls möglich, so Lau, "wenn das Mündliche ebenfalls von einer fachlich ausgewiesenen Kommission abgenommen würde". In der wäre der zuständige Düsseldorfer Lateinprofessor aber ganz allein gewesen, weil ein zweiter Fachmann wegen Befangenheit ausgeschieden war. Alle übrigen zwei Dutzend "Mitprüfer" waren mithin reine Statisten.

Das lässt sich nur historisch erklären. Tatsächlich hing die Habilitation bis zu einem Sieg W.s vor dem Bundesverwaltungsgericht 1994 vom Votum der Gesamtfakultät ab. Jede Professorenstimme wog gleich, ob durch Sachverstand gestützt oder nicht. Seit 1994 aber gilt höchstrichterlich, dass es bei der Habilitation um keine willkürliche Zuwahl wie bei der Aufnahme in den Rotarierclub geht, sondern im Wesentlichen um eine Berufszulassungsprüfung vor Fachvertretern mit derselben Lehrbefugnis, die der Bewerber anstrebt. Das ergibt sich zwingend aus der im Grundgesetz verankerten freien Berufswahl.

Die Tragweite dieses Grundsatzurteils hat auch 13 Jahre später noch nicht jede Fakultät ganz begriffen. So mag das gemischte Düsseldorfer Prüfungsgremium fachlich inkompetent entschieden haben - das aber diesmal fehlerfrei. Dekan von Alemann, gelernter Politikwissenschaftler, zu SPIEGEL ONLINE: "Ende gut, alles gut." Ab kommendem Semester wird W. an der Uni mindestens zwei Wochenstunden lehren müssen, unentgeltlich, nur um den Ehrentitel "Privatdozent" führen zu dürfen.

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