AfD-Meldeportale gegen Lehrer und Professoren "Ein Mittel von Diktaturen"

Lehrer und Schüler im Unterricht (Symbolbild)
Foto: Armin Weigel / picture alliance / dpaEs wirkt, als gehe es vor allem um Provokation, wieder einmal. Nachdem die AfD in mehreren Bundesländern angekündigt hat, mit digitalen Meldeplattformen gegen AfD-kritische Lehrer vorzugehen, legt ein baden-württembergischer Landtagsabgeordneter nach.
In Stuttgart schaltete AfD-Politiker Stefan Räpple am Donnerstag zwei Portale frei, auf dem Schüler ihre Lehrer und Studenten ihre Professoren melden sollen. Und: Räpple kündigte an, die Namen von Lehrern oder Professoren sogar veröffentlichen zu wollen. "Das sind öffentliche Personen mit hoheitsrechtlichen Aufgaben", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.
Es müssten dafür Belege vorliegen, etwa Unterrichtsmaterial oder Klausuren, bei denen die Fragen darauf abzielten, die AfD negativ darzustellen, sagte Räpple. Auf seinen Portalen ruft er Schüler dazu auf, Dateien hochzuladen, "Screenshots, Audio etc.". Das Formular trägt die polemische Überschrift "Mein Lehrer hetzt!", beziehungsweise "Mein Prof. hetzt".
Die geplanten oder - wie auch in Hamburg - bereits freigeschalteten Plattformen lösten heftige Empörung aus. Neben dem Präsident der Kultusministerkonferenz, Helmut Holter, und anderen Politikern kritisierte auch Bundesjustizministerin Katarina Barley das Vorgehen scharf. "Organisierte Denunziation ist ein Mittel von Diktaturen", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
AfD-Vizechef Georg Pazderski sagte hingegen, die Onlineportale seien "unbedingt notwendig", weil in vielen Schulen von Lehrern nur noch ein "einseitiges links-grünes Weltbild" verbreitet und geduldet werde.
Die Kultusminister wollen sich auf ihrer bis Freitag dauernden Tagung in Berlin nun gegen die AfD-Portale positionieren. Holter sagte, die Länder prüften juristische Schritte. Ein Verbot der Meldeportale sei rechtlich aber schwierig.
In der Theorie macht sich die AfD mit solchen Portalen juristisch angreifbar, vor allem wenn sie auf eine Veröffentlichung von Einsendungen abzielt. Das gilt auch für Schüler, die dort mitmachen. "Es zählt zur Pflicht von Schülerinnen und Schülern, die Persönlichkeitsrechte aller im Schulalltag miteinander vereinten Menschen zu beachten", sagte Alexander Münch, Experte für Schulrecht in Hamburg, dem SPIEGEL.
Die AfD geht gegen unliebsame Lehrer vor: In mehreren Bundesländern hat sie Aufsichtsbeschwerden eingereicht oder will Pädagogen über Onlineplattformen der Schulbehörde melden. Was erlaubt ist - und was nicht.
Wenn ein Schüler dazu beitrage, dass der Name einer Lehrkraft ohne ihr Einverständnis anprangernd im Netz veröffentlicht werde, könne das den Erlass einer Ordnungsmaßnahme rechtfertigen. Dazu zählen zum Beispiel ein schriftlicher Verweis, Unterrichtsausschluss oder sogar Entlassung aus der Schule. "Denkbar ist auch die Erfüllung der Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung", sagte Münch.
Schüler dürfen den Unterricht ihrer Lehrer zudem erst gar nicht heimlich filmen oder anderweitig aufnehmen, denn auch damit verletzen sie deren Persönlichkeitsrechte und machen sich unter Umständen strafbar.
Ziel: Lehrer einschüchtern
Die Plattformen gelten aber auch dann als rechtlich problematisch, wenn die Meldungen, die dort eingehen, nicht veröffentlicht werden sollen. Die Hamburger AfD hatte zum Beispiel angekündigt, vermeintliche oder echte Verstöße gegen das Neutralitätsgebot an die Schulbehörde weiterzuleiten. "Eine solche systematische Datenerhebung, in die die Betroffenen nicht eingewilligt haben, ist jedoch nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung nicht zulässig", sagte der Kölner Rechtsanwalt Christian Birnbaum dem SPIEGEL.
Allerdings ist es mühsam und mitunter teuer, gegen die Aktionen der AfD vorzugehen. Wer zum Beispiel eine Unterlassung gegen die Sammlung persönlicher Daten oder deren Veröffentlichung erwirken oder gar Schmerzensgeld einklagen wolle, trage die volle Beweislast und müsse zunächst auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen, sagt Birnbaum.
Sein Rat: "Ich würde als Lehrer versuchen, möglichst damit zu leben, wenn irgendetwas auf irgendeiner Internetseite auftaucht." Denn Lehrer dürfen trotz Neutralitätsgebot natürlich eine Meinung vertreten, auch ihren Schülern gegenüber, solange sie denen keine Ansichten aufdrängen. Und eigentlich gehe es der AfD primär um ein Ziel: Lehrer einzuschüchtern.