Beleidigung im Internet Lehrer bringt Schülerin wegen Facebook-Eintrag vor Gericht

Was seh' ich da? Beleidigungen auf Facebook können vor Gericht landen
Foto: Jochen Lübke/ dpaEin Lehrer einer Düsseldorfer Förderschule hat eine Schülerin angezeigt, weil sie ihn auf Facebook beleidigt hat. Die 14-Jährige muss sich deshalb ab dem 7. Juni in einem strafrechtlichen Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.
Die Schülerin hatte auf Facebook ein Bild des Lehrers gepostet, das sie im vergangenen Herbst heimlich im Unterricht gemacht hatte und dazu geschrieben: "Behinderter Lehrer ever". Ein anderer Schüler, der dieselbe Förderschule wie das Mädchen besucht, entdeckte den Eintrag - und zeigte ihn dem Lehrer. Der 64-Jährige ärgerte sich so sehr darüber, dass er gegen die Schülerin Anzeige erstattete. Das Mädchen ist 14 Jahre alt und damit strafmündig.
Beleidigung könne mit einer Geldstrafe oder bis zu einjähriger Freiheitsstrafe belegt werden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts. Für Jugendliche falle die Rechtsprechung allerdings oft milder aus.
Bemerkenswert ist, dass der Lehrer einen strafrechtlichen Prozess gegen das Mädchen veranlasst hat. Er hätte auch zivilrechtlich vorgehen und fordern können, dass das Foto gelöscht wird und er Schadensersatz bekommt, zumal es sich um eine minderjährige Schülerin handelt. "Dass er strafrechtliche Schritte geht, zeigt, dass er eventuell schwer getroffen ist", sagt Sebastian Dramburg, Berliner Anwalt für Medienrecht.
Wie privat ist das Klassenzimmer?
Dass die Beleidigung auf Facebook stattgefunden hat, sei weniger entscheidend: "Es macht keinen Unterschied, ob die Schülerin ihren Lehrer vor einer einzelnen Freundin, vor 50 Facebook-Bekannten oder öffentlich im Internet beschimpft hat." Nur die Schwere der Beleidigung sei ausschlaggebend.
Das heimliche Fotografieren spielt in der Anklage der Gerichtssprecherin zufolge zunächst keine Rolle. Für Dramburg ist es aber durchaus ein strittiger Punkt: "Das heimliche Anfertigen von Bildmaterial ist strafbar, denn hier geht es um ein höheres Gut: um die Persönlichkeitsrechte."
Laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs darf der "höchstpersönliche Lebensbereich" durch Bildaufnahmen nicht verletzt werden. Verstöße gegen das Gesetz können mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Wenn es zum Verfahren komme, müssten die Richter entscheiden, ob der Schulunterricht ein solch "höchstpersönlicher Lebensbereich" sei, sagt Dramburg. "Das Klassenzimmer ist zwar nicht so privat wie das eigene Wohnzimmer oder die Dusche. Aber die Frage ist, ob der Lehrer damit rechnen muss, dass er fotografiert wird, wenn er vor seiner Klasse steht."