Geschenk von Schülern angenommen Lehrerin muss 4000 Euro Strafe zahlen

Teures Abschiedsgeschenk: Weil die Schüler sich bei ihr bedanken wollten, muss eine Berliner Lehrerin 4000 Euro Strafe zahlen
Foto: CorbisEine Loriot-ähnliche Skulptur mit zwei Männern in einer Badewanne - das hatte sich eine zehnte Klasse einer Berliner Schule als Dankeschön für ihre Lehrerin ausgedacht. Die Schüler sammelten, 198 Euro kostete das Abschiedsgeschenk, zum Schuljahresende wurde es der Pädagogin überreicht. Doch dem Vater eines Schülers missfiel das: Er erstattete Anzeige gegen die Lehrerin - mit weitreichenden Folgen.
Denn die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilnahme auf. Berliner Beamte dürfen, so ist es in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, nur Geschenke bis zu einem Wert von zehn Euro annehmen - selbst dann, wenn mit dem Präsent "der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll". Eine Regelung, die offensichtlich weder die Lehrerin noch die Schüler kannten, wohl aber der Vater, der die Strafverfolger auf den Fall aufmerksam gemacht hatte.
Damit das Verfahren eingestellt wird, hat die betroffene Lehrerin die 4000 Euro nun an die Staatskasse bezahlt - auch wenn zahlreiche Kritiker die Vorwürfe ziemlich absurd finden. Zehn Euro seien schlicht zu wenig, "dafür bekommt man doch heute keinen schönen Blumenstrauß", sagt etwa die CDU-Bildungsexpertin Hildegard Bentele dem "Tagesspiegel ". Das gelte insbesondere für Abschiedsgeschenke von Klassen am Ende der Schullaufbahn: "Bestechung und ein erhofftes Entgegenkommen sind da ja nicht mehr zu erwarten."
Lehrerin erfährt viel Solidarität
Auch Elternvertreter Günter Peiritsch, Mitglied im Berliner Landesschulbeirat, argumentiert dem Bericht zufolge gegen den Mini-Betrag: Wenn in einem Abiturkurs 30 Jugendliche sitzen, dürfe ja jeder nur 33 Cent für ein Geschenk geben - das sei "praxisfern", so Peiritsch. Im Berliner Fall soll es sich allerdings um eine zehnte Klasse gehandelt haben, sodass laut Bildungsverwaltung sehr wohl die Gefahr bestanden habe, dass die Lehrerin einzelne Schüler - oder deren Geschwister - weiter unterrichtet hätte.
Ein Münchener Webdesigner hat unterdessen eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben gerufen, um der betroffenen Pädagogin die Strafsumme zurückzugeben. "Setzen wir ein Zeichen gegen diese praxisferne Regelung und zeigen wir der Lehrerin, dass auch in Deutschland ein Solidargefühl existiert", schreibt Florian Mayer in seinem Aufruf, "ich bin mir sicher, sie wird es uns allen in Form einer guten Ausbildung unserer Kinder zurückgeben." Doch ob die Frau das Geld überhaupt annehmen darf, ist noch gar nicht geklärt - möglicherweise kommt auch hier die Geschenkeregelung zum Zuge.
Geht es allerdings um den Landeshaushalt, spielt die Zehn-Euro-Grenze plötzlich keine Rolle mehr. So dürfen Lehrer laut Vorschrift sehr wohl "Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze" annehmen, die ihnen bei der Organisation von Klassenfahrten angeboten werden - weil damit die Kosten von Dienstreisen gesenkt werden. Dass ein Reiseveranstalter damit möglicherweise die Buchungsentscheidung beeinflusst, ist unerheblich.
Und Berliner Abgeordnete können sogar Geschenke im Wert von bis zu 400 Euro annehmen, ohne sie melden zu müssen - 40-mal mehr, als sie den Lehrern des Landes zugestehen.