Senatsentscheidung Berliner Waldorfschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen

Eine Berliner Waldorfschule wollte das Kind eines AfD-Politikers nicht aufnehmen - und löste damit Streit unter Lehrern, Eltern und Schülern aus. Die zuständige Stadtverwaltung positioniert sich eindeutig.
Foto: David Ebener/ dpa

Monatelang diskutierten Eltern, Lehrer und Schüler - nun hat der Berliner Senat entschieden: Privatschulen haben das Recht auf freie Auswahl ihrer Schüler. Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politiker abzulehnen, ist damit nach Einschätzung des Senats juristisch völlig in Ordnung.

An der Waldorfschule tobt seit Monaten eine hitzige Debatte. Der Grund: Der Vater eines Kindes, das eingeschult werden sollte, ist ein Berliner AfD-Abgeordneter. Laut "Berliner Zeitung"  wurden an der Schule einerseits Befürchtungen geäußert, dass der Vater des Kindes "durch ausländerfeindliche oder nationalistische Äußerungen den Schulfrieden gefährden" könne.

Andererseits gab es mahnende Stimmen, die auf die Meinungsfreiheit verwiesen und kritisierten, dass hier ein Kind in Sippenhaft genommen werde. In etlichen Versammlungen diskutierten die Eltern, ob dieses Kind in dieser Schule lernen darf - oder nicht. Am Ende, im vergangenen Herbst, entschied die Schule: Nein, das Kind wird nicht aufgenommen.

Vorgehen "nicht zu beanstanden"

Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah das damals "sehr kritisch". Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sprach von "Ausgrenzung und Sippenhaft".

Die beliebte Schule hingegen begründete ihre Entscheidung so: Es gebe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

Am Donnerstag teilte die Senatsschulverwaltung nun mit, dass das Vorgehen der Schule "nicht zu beanstanden" sei. Dies habe eine Bewertung des Falls ergeben. Privatschulen dürfen demnach selbst entscheiden, wen sie aufnehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur "eingeschränkt anwendbar", nämlich "bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft", hieß es weiter.

Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler.

Es ist nicht das erste Mal, dass an einer Waldorfschule über den Umgang mit Kindern gestritten wird, deren Eltern der sogenannten Neuen Rechten angehören: In Hitzacker kündigte eine Schule den Vertrag mit einer Familie, deren Vater ein NPD-Mann ist. Und im vergangenen Sommer entschied der Vorstand der Waldorfschule Wien-West, dass zwei Jungen die Schule verlassen müssen, deren Mutter die Philosophin Caroline Sommerfeld ist, eine Ikone der Neuen Rechten.

nil/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten